Handyvertrag frühzeitig kündigen

Hallo,

Hr. A ist seit knapp einem Jahr über einen Sim-only Tarif an Vodafone gebunden und möchte nun den in seinen Augen überteuerten Tarif über 12 Monate vor offiziellem Vertragsende beenden. daraufhin ist Hr. A den Vertrag etwas genauer durchgegangen und ist auf folgende Zeile gestoßen:

„Wird eine Sim Karte in einem Abrechnungszeitraum mehr als 15.000 Minuten für nationale Standardgespräche ins dt. Vodafone Netzt genutzt (Abrechnung 60/1 Taktung), ist Vodafone berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen“

Da er eine Flat für das D2 Netz habe, stellt es theoretisch und praktisch kein großes Problem für Hr. A dar, die erhobenen 250 Stunden als ein ungenutztes Dauertelefonat zu erreichen, auch wenn er wohl ca. 2 Wochen mobil nicht erreichbar sein würde.

Aber: Vodafone wäre natürlich schön blöd eine Garantie auf so eine „außerordentliche“ Kündigung zu geben, selbst wenn er das Minutenpensum noch überschreiten würde.

Also stellt sich Hr. A die Frage, ob er sich trotz solch einer Trickserei noch im rechtlich legalem Rahmen befindet, unabhängig davon wie wahrschelich es ist, dass VF das Vertragsverhältnis auch wirklich aufhebt. Also: meint ihr, dass das Vorhaben Hr. As legal ist?

MfG M

Hallo

Aber: Vodafone wäre natürlich schön blöd eine Garantie auf so
eine „außerordentliche“ Kündigung zu geben, selbst wenn er das
Minutenpensum noch überschreiten würde.

Tut Vodafone ja nicht. Es behält sich nur ein Kündigungsrecht für diesen Fall vor. Von einer garantierten Kündigung steht da nichts im zitierten Vertragspassus.

Also stellt sich Hr. A die Frage, ob er sich trotz solch einer
Trickserei noch im rechtlich legalem Rahmen befindet,
unabhängig davon wie wahrschelich es ist, dass VF das
Vertragsverhältnis auch wirklich aufhebt. Also: meint ihr,
dass das Vorhaben Hr. As legal ist?

Es ist legal, zu telefonieren, so lange man will. Außer im Straßenverkehr. Aber das ist ein anderes Rechtsgebiet.

Gruß
smalbop