Person A hat ein Handy, das Person B gehört. Person A kennt das Geheimwort und macht telefonisch einen 2ten Vertrag und bekommt ein weiteres Handy. Person B bemerkt das erst nach Monaten und kündigt beide Verträge. Doch den zweiten soll Person B zahlen bis die 2 Jahre rum sind. Ist das rechtens?
Person A hat ein Handy, das Person B gehört. Person A kennt
das Geheimwort und macht telefonisch einen 2ten Vertrag und
bekommt ein weiteres Handy. Person B bemerkt das erst nach
Monaten und kündigt beide Verträge. Doch den zweiten soll
Person B zahlen bis die 2 Jahre rum sind. Ist das rechtens?
B schuldet A die zusätzlichen Kosten für den zweiten Vertrag (Grundgebühr und Gesprächsgebühren) und das zweite Handy in vollem Umfang.
Da B nicht berechtigt war, auf den Namen von A ein Handy und einen Vertrag zu bestellen und es zu nutzen, ist B gegenüber A schadensersatzpflichtig.
Person A hat ein Handy, das Person B gehört. Person A kennt
das Geheimwort und macht telefonisch einen 2ten Vertrag und
bekommt ein weiteres Handy. Person B bemerkt das erst nach
Monaten und kündigt beide Verträge. Doch den zweiten soll
Person B zahlen bis die 2 Jahre rum sind. Ist das rechtens?
SORRY! Habe die Frage vielleicht falsch verstanden.
Wenn Person B Person A das Handy nur überlassen hat, dürfte B nicht berechtigt gewesen sein, einen zweiten Vertrag und ein zweites Handy zu bestellen.
Da A jedoch das Telefon und die Geheimzahl überlassen wurde, womit A sich gegenüber dem Netzbetreiber als Anschlussinhaber identifizieren konnte, wird B auch der erste Ansprechpartner sein, wenn es um die Einforderung der Gebühren und Kosten geht. B kann sich diese jedoch von A wiederholen.
B dürfte fahrlässig gehandelt haben, indem er das Geheimwort überlassen hat.