Handyvertrag für Beste Freundin abgeschlossen

Hallo Ihr lieben,

also folgendes Problem hat sich ergeben und ich hoffe es kann jemand ein wenig weiter helfen…

Ich habe vor knapp zwei Jahren einen O2 my Handy Vertrag und einen Mobilfunkvertrag für eine Freundin abgeschlossen. Beide Verträge habe ich mit meinem Namen Unterschrieben, das Geld jedoch wurde von Ihrem Konto abgebucht. Bei dem Handy ist es so, das die letzte Rate letzen Monat bezahlt wurde. Probleme ergeben sich nun beim Mobilfunkvertrag. Ich habe den Mobilfunkvertrag vor ca. drei Monaten gekündigt, die Kündigung war auch erfolgreich und läuft zum 28.04.2013 aus. Nun hat sie jedoch vom März die Rechnung nicht bezahlt, da ihr Konto nicht gedeckt war. Heute rief sie mich an, warnte mich vor,das eine Mahnung kommen wird und sagte auch gleich, das sie die Rechnung nicht bezahlen könne, ich solle das tun. Daraus entwickelte sich nun ein riesen Streit und Sie will die Rechnung für diesen und die letzte Rechnung für nächsten Monat nicht bezahlen. Ich habe natürlich sofort die Karte Sperren lassen. Nun meine Fragen: Wenn ich die Rechnung bezahle, kann ich das Geld von Ihr zurück verlangen? Und wie sieht es mit dem Handy aus,kann ich es einfordern? O2 sagt vom rechtlichen bin Ich Eigentümer des Handys, Sie ist lediglich Besitzerin. Heißt das, dass ich mir das Handy wiederholen darf? Ist es sinnvoll, da rechtlich vor zu gehen?

Wäre lieb, wenn mir jemand weiterhelfen kann:smile: Danke schon mal

Da dies eine Rechtliche Sache ist gehe zum Anwalt wenn sie nicht mit sich reden läßt.
Weitere Hilfen kann ich dir nicht anbieten.

Hallo,
Im Recht bist Du, und Du kannst Das Handy einkassieren. Es ist ja in dem Sinne deins, denn Du musst ja die offenen Rechnungen bezahlen. Laufen ja auf deinen Namen.
Die Freundschaft Ist sowieso kaputt. Wenn Du keine schriftliche Vereinbarung hast, mit deine " Freundin " zwecks Rechnungs Begleichung wirst Du es vor Gericht schwer haben. Ich denk mal, Das Du auf die Rechnungen hängen bleiben wirst.
Du bist Eigentümerin vom Handy. Es Ist deins !! Sie Ist Besitzerin, hat es nur im Besitz. Es gehört Dir. Und Du kannst, wenn Du es hast, damit machen was Du willst. Verkaufe das Handy, wenn Du es hast, und eventuell Ist dein Schaden dadurch nicht zu groß !!
Viel Glück !!!

Gruss
Schnucki

Die Frage ist noch ob das Handy wirklich meins ist, da Sie es ja schon vollständig bezahlt hat. Kann es denn auch sein, das es rechtlich Ihr`s ist, da sie es ja auch per Kontoauszügen belegen kann oder muss ich Ihr das Geld für das bezahlte Handy wieder geben?

Und danke für die schnelle Antwort.

Gruß

Das ist schwierig zu beantworten. Da kann Dir, glaube ich nur ein Anwalt helfen. Sie kann aber das Handy selbst verkaufen, und dadurch die offenen Schulden bei Dir begleichen. Und zwar verkaufen zum fairen Preis und nicht zum Sonderpreis, so das Sie die Schulden wenigstens offenen von Dir bezahlten Rechnungen beglichen sind.

Sie soll das Handy verkaufen, ungefähr zum Preis, wie hoch die Schulden bei Dir sind. Und gut Ist !!
Und merke: Schließe nie wieder Verträge für andere ab !!

Gruss
Schnucki

Du brauchst einen Rechtsanwalt. Ich bin Handyexperte.

Hallo
Natürlich bist du im Recht und es brennt unter den Fingernägeln deiner Freundin das Handy wegzunehmen. Allerdings kann jetzt auch erstmal nichts passieren da du ja die Karte hast sperren lassen.
Doch habe ich bedenken, stell dir vor ich würde dir etwas geben, wofür du 11 Monate bezahlst und weil du den 12. Monat nicht bezahlt hast nehme ich dir die Sache wieder weg weil ich ja der eigentliche Eigentümer bin. Ich glaube du wärst ziemlich sauer und das zu Recht. An deiner Stelle würde ich die Offenstehenden Rechnungen schnell bezahlen damit dir kein Schufa Eintrag droht. Diese Beträge kannst du dann von deiner Freundin wieder einfordern. Ob du ein Recht darauf sehe ich allerdings nicht! Einfach nie wieder für jemanden einen Vertrag abschliessen.

Da die Aussicht auf erfolg gering ist, würde ich auch keinen rechtlichen Beistand einfordern, der ist nur teuer und zieht die ganze Sache nur in die Länge.

Ich hoffe ich könnte dir ein wenig weiterhelfen,
in diesem Sinne

Gruß
Senor Tobi

PS: Über ein Feedback würde ich mich freuen!

Du kannst dir das Geld auf jeden fall von Ihr wiederhollen. Beim Handy würde ich zu erst Sie drumm bitten das Handy zu geben. Erst im zweitrn Schritt würde ich Rechtliche Schritte einleiden.