Handyvertrag:Inkasso trotz fristge. Kündigung

Hallo zusammen!

Ich stell mir grad die Frage wie man folgenden Fall abwickeln könnte

Der Fall:

Jemand hat einen Handyvertrag unter der zwei Nummern geschaltet sind. Dieser kündigt nun den Vertrag unter Angabe der Vertragsnummer fristgerecht.
Der Handyanbieter akzeptiert jedoch nur die Kündigung einer der Handynummern und argumentiert, dass aus der Kündigung nicht hervor ging, dass beide Nummern gekündigt werden sollten. Es gibt aber nur eine Vertragsnummer wie gesagt!
Daraufhin erstellt der Anbieter eine Rechnung über 500€ Schadensersatz, da weder weiter telefoniert wurde, noch darauf folgende Rechnungen bezahlt wurden.

Was könnte man dem Handynehmer raten?

Ist das eine Sache die man zur Anzeige bringen könnte (Erpressung, Nötigung…) oder ist das eine zivil Sache?

Bin gespannt was Euch einfällt!

MFG

Hi,

Ist das eine Sache die man zur Anzeige bringen könnte
(Erpressung, Nötigung…) oder ist das eine zivil Sache?

aus Deiner Schilderung kann ich nichts strafrechtlich relevantes entnehmen.
Den Text einer Willenserklärung anders zu verstehen als sie gemeint war ist sicher nicht strafbar, selbst wenn die Formulierungen noch so eindeutig sind. Alles weitere (Rechnungen, Mahnungen, Mahnbescheid, Klage) folgt aus der Frage, wie das Kündigungsschreiben zu verstehen war. Wenn die Kündigung wirklich eindeutig war, läuft ja auch jede Klage ins Leere.

Also, rein Zivilrecht.

Gruß Stefan

aus Deiner Schilderung kann ich nichts strafrechtlich
relevantes entnehmen.

Hey Stefan, dank Dir für die Antwort!

Ich wollte darauf hinaus, was ist wenn,

-man jemanden zu verstehen gibt, dass der Rechtsweg wenig Sinn macht,
-wenn man mit Schufaeintrag arbeitet
-und man nicht mehr über den Sachverhalt sprechen kann, da an Inkassofima abgegeben.

Zudem kommt, dass man als Azubi wirtschaftl. eh schlecht gestellt ist und gar keine Möglichkeit besteht, einen Anwalt zu bezahlen.

Grüße
Kalle