Hallo,
was kann man machen, wenn man Fristgemäß einen Handyvertrag per Online Kontaktformular und email kündigt und dass vom Anbieter unbeantwortet bleibt.
Konkret könnte das so ausgesehen haben:
Der Kunde stellt in einer email einige Fragen und kündigt im zweiten Absatz den Vertrag bis zur Klärung der Probleme auf die sich die Fragen bezogen haben.
Die Fragen werden beantwortet, auf die Kündigung wird nicht eingegangen. Nicht mal ein Hinweis darauf, dass eine Kündigung nur mit Unterschrift gültig ist.
Gruß Andreas
Hallo,
was kann man machen, wenn man Fristgemäß einen Handyvertrag
per Online Kontaktformular und email kündigt und dass vom
Anbieter unbeantwortet bleibt.
Schriftlich per BRIEF mit UNTERSCHRIFT kündigen!
Hallo,
was kann man machen, wenn man Fristgemäß einen Handyvertrag
per Online Kontaktformular und email kündigt und dass vom
Anbieter unbeantwortet bleibt.
Schriftlich per BRIEF mit UNTERSCHRIFT kündigen!
Wie kommst Du darauf, dass das erforderlich ist?
Gruß
S.J.
Schriftlich per BRIEF mit UNTERSCHRIFT kündigen!
Hm das ist bereits geschehen. Leider jedoch 3 Tage zu spät und somit wird der Vertrag um ein Jahr verlängert. Gibt es da keine Möglichkeit drum rum zu kommen? Bzw. Welches Gesetz verlangt eine Unterschrift auf einer Kündigung?
MfG
Hallo,
was kann man machen, wenn man Fristgemäß einen Handyvertrag
per Online Kontaktformular und email kündigt und dass vom
Anbieter unbeantwortet bleibt.
Schriftlich per BRIEF mit UNTERSCHRIFT kündigen!
Wie kommst Du darauf, dass das erforderlich ist?
Hör’ dich doch mal im Web um…so gut wie kein „normaler“ Handyprovider wird Kündigungen per E-Mail akzeptieren.
Schriftlich per BRIEF mit UNTERSCHRIFT kündigen!
Hm das ist bereits geschehen. Leider jedoch 3 Tage zu spät und
somit wird der Vertrag um ein Jahr verlängert. Gibt es da
keine Möglichkeit drum rum zu kommen? Bzw. Welches Gesetz
verlangt eine Unterschrift auf einer Kündigung?
Grundsätzlich gelten die Kündigungsbedingungen, die üblicherweise in den AGB hinterlegt sind, Handyprovider haben sowas normalerweise. Und solange die dort genanntent Regelungen nicht völlig seltsam sind (z. B. Kündigungen werden nur persönlich überbracht und mit roter Schleife gebunden akzeptiert) und der Kunde diese AGB bei Abschluss des Vertrages akzeptiert hat, gelten diese.
- Ferengi Regel: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag (die Ergänzung: „Nur zwischen Ferengi“ spar ich mir).
Gruß
ALex
P.S.: Unstrittig ist, dass es seltsam vorkommt, einen Vertrag ohne weiteres online abschließen zu können, diesen aber wieder zu kündigen, wesentlich formaler ist. Vielleicht wird das ja anders mit dem neuen Perso, der auch als digitale Unterschrift funktioniert.
Hallo,
Schriftlich per BRIEF mit UNTERSCHRIFT kündigen!
Wie kommst Du darauf, dass das erforderlich ist?
Hör’ dich doch mal im Web um…so gut wie kein „normaler“
Handyprovider wird Kündigungen per E-Mail akzeptieren.
mag sein, dass es einzelvertraglich so vereinbart ist. Eine Grundsätzlickeit daraus abzuleiten halte ich, schon mangels Informationen zu dem dem Fall zugrundeliegenden Vertrag, für falsch.
Nur weil Dinge üblich sind, kann man daraus keine Grundsätzlichkeit ableiten. Zudem befinden wir uns hier im Forum Rechtsfragen und nicht Alltagsfragen.
Gruß
S.J.
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