Handyvertrag Kündigung angeblich nicht eingegangen

Nabend Experten!

Folgender fiktiver Fall:

Angenommen jemand kündigt am 21.10.09 seinen Handyvertrag, der am 27.05.10 ausläuft, per Fax (mit Bitte um Bestätigung). Sendebestätigung liegt ihm vor.

Angenommen es kommt keine Reaktion. Derjenige bittet am 12.01.10 per Mail um schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Derjenige bekommt am 18.01.10 eine Empfangsbestätigung des Handyvertragsanbieters, dass die Nachricht angekommen ist, es aber noch dauert, bis sie beantwortet wird.

Am 01.03.10 kommt dann eine Nachricht des Handyvertragsanbieters, dass die Kündigung nicht eingegangen ist. Jetzt ist es natürlich zu spät für eine Kündigung. Der Vertrag hat sich um ein Jahr verlängert.

Angenommen sowas passiert: Wie steht es um denjenigen, dass der Handyvertragsanbieter akzeptiert, dass der Vertrag fristgerecht gekündigt wurde?! (Natürlich hat derjenige abends am 01.03. niemanden ans Telefon bekommen - 14 cent pro Minute werden aber gern mehrfach einkassiert…)

Auf konstruktive Anworten angewiesen
mit Gruß (und Wut im Bauch über solche [absolut unrealistischen!] Fälle)

Danielle

Wann war denn eigentlich der letzte Tag, an dem gekündigt werden konnte?

Hallo Levay!

3 Monate Kündigungsfrist.

Gruß

Danielle

Noch als Zusatz:

Es gibt eine Fax-Sendebestätigung mit dem Text der Kündigung unten drunter plus Unterschrift.
Ich denke, das ist noch wichtig zu schreiben.

Gruß

Danielle

Der Sendebericht wird wohl nicht genügen:

http://www.123recht.net/article.asp?a=34145&ccheck=1

Meine ursprüngliche Idee war, in der E-Mail von Januar eine weitere konkludent und hilfsweise erklärte Kündigung zu sehen. Allerdings ist ja vermutlich Schriftform unter Ausschluss der E-Mail-Form vereinbart. So etwas steht sicherlich in den AGB.

Als Richter würde ich wohl von keiner nachgewiesenen und wirksamen Kündigung ausgehen. Als Anwalt würde ich es vielleicht versuchen, indem ich von Treu und Glauben spreche. Immerhin kam es hier ja zu Verzögerung, die eine rechtzeitige Wiederholung der Kündigung verhinderte.

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