Handyvertrag- Mindestumsatz=MindestGESPRÄCHSumsatz

Hallo liebes Forum,

meine Tochter hat vor dem Abschluss eines neuen Handyvertrages explizit danach gefragt, ob im Mindestumsatz der SMS-Versand mit enthalten ist oder ob ausschließlich die Gespräche zählen, da sie ein (Sehr-)Wenig-Telefonierer ist. Als Antwort erhielt sie, dass die SMSe mitzählen. Daraufhin schloss sie diesen Handyvertrag ab (sie ist volljährig). Die Rechnung kam und die SMSe wurden extra berechnet. Als Antwort erhielten wir natürlich, dass der Versand der SMSe exclusive ist. Ein anderer Mitarbeiter dieser Firma - welcher seinen Namen jedoch leider nicht preiss geben wollte, erklärte meiner Tochter, dass es sich hier um einen Mindest-UMSATZ und nicht um einen Mindest-GESPRÄCHS-Umsatz handeln würde und so die SMSe mit drin sein müssten. Was nun? Am Telefon kommt die Kundenbetreuung nur frech und lässt sich auf nix ein. Meine Tochter ist Schülerin, daher ist es ihr wichtig, einen günstigen Vertrag zu bekommen. Sie ließ den Betrag zurück buchen und erhielt darauf hin eine Mahnung mit Gebühren (keine Erinnerung, obwohl lt. Kundenbetreuung, DIES eine Erinnerung sein solle)und der Androhung, dass die eingehenden Gespräche gesperrt werden und weitere 15 € wegen des Zurückbuchens auf sie zukämen. Was tun? Kommt man da wieder raus? Lohnt sich ein Anwalt? Mir geht es hier echt ums Prinzip. Allein durch die flappsige Antwort der Dame von Talkline, dass sie es gewohnt sei, da sie tagtäglich Androhungen von anwaltlichen Schritten bekäme…??? Was ist das denn für ein Laden, frage ich mich da??

Für eine Aussage kräftige Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Gruß
H.

Hallo,

was hat deine Tochter denn unterschrieben?
Einfach mal im Vertag nachschauen, ob sich der weg zum Anwalt lohnt.

gruß
Michaerl

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Hi

das die Beratung durch den Fachhandel „unglücklich“ gelaufen ist - mein Beileid.

Jedoch - Sorry, das muß erwähnt werden - steht in jeder Preisliste,egal ob Talkline,Vodafone,O2,debitel etc jedesmal sog. Fusszeilen, die auf Bemerkungen hinweisen.

In der Preisliste muss klar deutlich erwähnt werden, für was dieser Mindestumsatz angerechnet wird. Leider ist es oftmals so, das SMS nicht mit in den Mindestumsatz mit hineinfallen.

Für die Zukunft :

Bei Rechnungsreklamationen IMMER erst zuerst einen schriflichen Widerspruch einreichen und ( wenn nicht vorhanden ) einen Verbindungsnachweis der Rechnung anfordern.
Bevor Du ohne jegliche Rückinformation das Geld zurückbuchen lässt - so sind die Gebühren zwar hoch aber gerechtfertigt.
Im ersten Moment muß ja der Anbieter denken „hoppla,Konto nicht gedeckt“ und viele Anbieter weisen die Kunden per SMS darauf hin. Falls keine Rückmeldung kommt bzw. Reklamation vorliegt erfolgt eine Sperrung. Bei Providern ist dies schneller wie beim Netzbetreiber. Wieso ? Nunja Talkline,debitel,Mobilcom & ThePhoneHouse haben keine Netze und treten für den Kunden in Vorleistung. Kommt kein Geld haben die Firmen Verluste & deshalb Sperrung.

Zahl auf jedenfall den nicht strittigen Betrag erstmal ein.
Desweiteren wende Dich mit der Rechnung an den Händler und forder eine klare Stellungnahme.

Den Gang zum Anwalt - lass es bleiben ! Die Kosten sind einfach zu lächerlich und - das Prinzip ? Der Anbieter gewinnt, da es überall dabei steht & Aussage gegen Aussage steht…

Sorry aber shit happens…

Versuch Dich mit dem Anbieter gütlich zu einigen just like

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich handel in Vollmacht meiner Tochter Maria ( Vollmacht anbeiliegend)

Sie hat beim Karstadt München einen Talkline-Vertrag abgeschlossen. Im Verkaufsgespräch wurde Ihr der Tarif „ich-bin-sparsam“ empfohlen. Lt. Händler gilt der Mindestumsatz u.a. auch für SMS. Auf Nachfragen wurde diese Aussage wiederholt.
Eine Preisliste lag zu diesem Zeitpunkt beim Händler keine aus, somit waren auch keine Zusatzinformationen für meine Tochter verfügbar.

Aufgrund der Handyrechnung uwrde der Betrag mit Widerspruch von der Hausbank meiner Tochter zurückgefordert. Auf Nachfragen zur Rechnungserläuterung wurde ich recht unhöflich durch Ihre Kundenbetreuung behandelt.

Der strittige Betrag wird am 12.12. auf Ihre Bank angewiesen.
Bezüglich der zusätzlichen Mahnkosten für diesen Vorfall bitte ich um Rücksicht. Meine Tochter waren die Konsequenzen nicht bewusst. Wir sind bereit, die Zusatzkosten zu 50% zu übernehmen.

Bitte teilen Sie uns Ihre Antwort schriflich binnen 14 Tagen mit.
Aussderdem bitte ich Sie in Ihren Forderungsunterlagen den Zahlungswillen meiner Tochter zu vermerken.

Dieser Widerspruch liegt im Rahmen der 6wöchigen Reklamationsfrist.

Mit freundlichen Grüßen

Heike

Schreib des :smile:

Grüße
Blue

Hallo,

ich war grad mal auf der Taklline Webseite und hab auf Gut Glueck einen Vetrag rausgesucht. Darunter stand:

Mindestumsatz: € 5.00, wird angerechnet auf nat. Verbindungen, außer SMS sowie Sondernummern.

Kann es sein, dass sowas auch unter dem Vertrag stand den deine Tochter unterschrieben hat?

Drum pruefe wer sich ewig bindet!

Ciao! Bjoern

Hey Heike,

was ist es denn für ein Vertrag, bei welchem Anbieter?
Vll könnte man aus Kulanz auf einen anderen Tarif umsteigen…

Hey Heike,

was ist es denn für ein Vertrag, bei welchem Anbieter?
Vll könnte man aus Kulanz auf einen anderen Tarif umsteigen…

Sie hat Talkline geschrieben.

Auf einen anderen Tarif kann man jederzeit wechseln, teilweise mit Gebühren und manchmal erst nur alle paar Monate

Hallo und guten Abend, liebes Forum,

erst einmal sorry; ich war ein paar Tage nicht da, daher konnte ich mich nicht früher melden. Umso mehr hat es mich gefreut, so viele Antworten bekommen zu haben. Vielen, vielen Dank. Ich dachte mir schon, dass es keinen Sinn hat, dagegen vorzugehen. Es fuchst mich nur so, dass es so gelaufen ist. Meine Tochter hatte den Vertrag auf Grund so eines Werbezettelchens für interessant befunden und darauf hin bei Talkline angerufen. Wie bereits gesagt, wurde ihr dort von einer Mitarbeiterin telefonisch (nachdem sie bei einem anderen Kollegen rück gefragt hatte) ausdrücklich mitgeteilt, dass die SMSe mit drin sind. Und wie gesagt, auch dieser andere Mitarbeiter… und dann so eine flappsige Dame am Telefon… sowas ärgert mich!! Wenn ich so arbeiten würde, dann würde mich das meinen Job kosten!! Naja; dumm gelaufen und wieder was dazu gelernt.

Nochmals vielen Dank und allen einen guten Start in die Woche!!

Heike

Hallo Blue,

vielen Dank für Seine große Mühe! :o) Werde ich so in „Angriff“ nehmen…

Gruß
Heike

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http://www.frag-einen-anwalt.de
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Gruß Ruth

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