Handyvertrag mit Ärger 2

Hallo,

Person A hatte sich bei der Firma Mars über Handy informiert. Verkäufer zeigte ihm verscheidene Geräte und wies auf ein Angebot hin, welches nur noch heute galt. Das Angebot befreite Person A von der Anschlussgebühr in Höhe von 25€. Person A schloß den Vertrag ab und zahlte 1€ für das Handy.

Auf der ersten Rechnung wurde Person A die Grundgebühr berechnet und auch durch die Aktion wieder gutgeschreiben. Auf der zweiten Rechnung wurde die Befreieung wieder rückgänig gemacht, mit dem Hinweis dass Person A an keiner Aktion teilgenommen hatte.

Person A rief beim Provider XY an, dieser teilte mit das die Rückbelastung durch Firma Mars veranlasst wurde und der Provider damit nix zu tun hat. Also ging Person A zu Firma Mars um sich zu beschweren. Verkäufer der Firma Mars lacht und sagt wörtlich : Da hat „DICH“ die Kolleging ver*** , da hättes „DU“ gleich zu mir kommen müssen . ???

Person A ist über das DU und den Ton über die Kollegin verwundert.

Aber sie stellte fest das „Die Kollegin“ den Code für die Gutschrift der Anschlussgebühr mit in den Vertrag aufgenommen hatte. Sie rief auch bei Provider XY an, dieser teilte der Verkäufering mit, die Aktion ( der Befreiung ) erst 2 Tage nachdem Person A den Vetrag abgeschlossen hatte lief und Person A damit pech gehabt hat.

Aber Person a ließ sich das nicht gefallen, da es im Vertrag steht und sie diesen nur sofort abgeschlossen hatte, weil laut Aussage der Verküferin,die Aktion nur noch an dem Tag gültig war.

Ein Kollege kopierte die Unterlagen von Person A und wollte diese an die Teamleiterin geben, damit eine Lösung gefunden wird.

Nach ca 2 Wochen rief Person A bei Firma Mars an. Die Teamleiterin wusste nichts von dem Vorfall, worauf Person A ihr die Unterlagen FAXte. Nach 2 Tagen rief Person A wieder bei Firma Mars, aber die TL hatte noch keine Zeit gehabt sich die Unterlagen anzuschauen, versprach aber sich in 2 Tagen zu melden. Die 2 Tage waren gestern um und niemand rief bei Person A an.

Meine Frage, hat Person A das Recht den Vertrag zu kündigen, da sich Provider XY nicht an den Vertrag hält. Provider XY schiebt das Problem auf Firma Mars, da diese den Vertrag abgeschlossen hat, aber im Vertrag ist Provider XY aufgefürt.

Danke

Hallo,

Hi

Person A hatte sich bei der Firma Mars über Handy informiert.
Verkäufer zeigte ihm verscheidene Geräte und wies auf ein
Angebot hin, welches nur noch heute galt. Das Angebot befreite
Person A von der Anschlussgebühr in Höhe von 25€. Person A
schloß den Vertrag ab und zahlte 1€ für das Handy.

Hat er das Angebot schriftlich?

Auf der ersten Rechnung wurde Person A die Grundgebühr
berechnet und auch durch die Aktion wieder gutgeschreiben. Auf
der zweiten Rechnung wurde die Befreieung wieder rückgänig
gemacht, mit dem Hinweis dass Person A an keiner Aktion
teilgenommen hatte.

(…)

Liegt dem Kunden der Vertrag vor? Welcher Code, in der Regel Aktionscode oder AC genannt wurde eingetragen? Hier posten bringt wenig *g jedoch kann anhand des Codes der Anbieter sowie der Händler die Aktion feststellen.

Leider auch wie beim Handyvertragsfall Teil 1: Es ist ne reine Kulanz die Befreiung, daher kein Sonderkündigungsrecht.

Selber Tipp:

schriftlich mit Einschreiben an den Vorstand / Geschäftsleitung schreiben, hier Fall freundlichst schildern. Das Schreiben im persönlichen Gespräch mit den namen der Mitarbeiter (falls bekannt) an den Marktleiter übergeben.

Es gibg viele Kulanz-Möglichkeiten, vorallem in den Geiz-ist-Geil Ketten. Da hier nur debitel und O2 hinten dran sitzen wird man als Kunde zumindest bei debitel recht gute Chancen auf ne Klärung erhalten.

Viel Glück!

Danke

Hi,

ja der Code ist im Vertrag vermerkt. Aber auch wenn dieser Code nichts aussagt, reicht es nicht dass die Gebühr auf der ersten Rechnung gutgeschrieben wurde?

Gruss

Hi,

Hi

der Code sagt dem Anbieter etwas aus. Dieser kann anhand dessen erkennen:

  1. von wann bis wann Aktion war
  2. welches Handy Du erhalten hast
  3. was die Aktion beinhaltet

ja der Code ist im Vertrag vermerkt. Aber auch wenn dieser
Code nichts aussagt, reicht es nicht dass die Gebühr auf der
ersten Rechnung gutgeschrieben wurde?

Nein leider nicht, da es oftmals zu Buchungsfehlern kommen kann.

Gruss