Handyvertrag mit Auszahlung - Was wenn nicht gezahlt wird?

Ein Onlineshop bietet als Vermittler zwischen Mobilfunkgesellschaft und Endkunden Mobilfunkverträge an und wirbt dabei mit Auszahlung eines Betrages von 288€.

Rechnerisch ist das Angebot sehr attraktiv, man würde anstatt 25€ nur 12,99€ pro Monat über die gesamte Laufzeit von 24 Monaten zahlen. Allerdings soll der Betrag von 288€ erst etwa einen Monat nach Vertragsabschluss ausgezahlt werden, zu diesem Zeitpunkt wäre die Widerrufsfrist verstrichen.

Was passiert nun wenn der versprochene Betrag durch den Onlineshop nicht ausgezahlt wird? Kann man dann insgesamt vom Vertrag zurücktreten da er nicht vollständig erfüllt wurde?
Oder bleibt der Mobilfunkanbieter hier generell außen vor da der Vertrag mit ihm als geschlossen gilt und man muss sich ausschließlich mit dem Onlineshop auseinander setzen?

Gruß Crack

Welcher Onlineshop ist es denn? Ich wäre vorsichtig, da es sehr viele unseriöse Angebote gibt. Ein Kumpel von mir ist da auch schon böse reingefallen!

Gruß Andi

Den Vertrag schliesst man mit dem Mobilfunkunternehmen. Davon kann man in keinem Fall zurücktreten, auch nicht wenn der „Vermittler“ nicht zahlt.

Wenn der Onlineshop nicht zahlt, kann man versuchen ihn zu verklagen, was aber keinen Erfolg haben wird, wenn der Shop pleite sein sollte und einfach unter einem anderen Namen wieder aufmacht.

Evtl. kann man es wagen, wenn man ein Unternehmen erwischt, was jahrelang im Markt ist. Aber auch hier ist es ein Risiko. Das muss jeder selbst wissen. Es soll ja schon oft gut gegangen sein. Aber ich gehe so ein Risiko nicht ein.

Darum geht es: http://www.verschenkehandy.de/handy.php?id=3515&t=196

Gruß Crack

Hallo.

Klingt irgendwie nach einem unseriösen Angebot, aber das muss ja jeder für sich selbst entscheiden. Generell ist Vorsicht geboten. Der Mobilfunkanbieter steht hier wahrscheinlich nicht in der Haftung für nicht gezahlte, versprochene Beträge vom „Vermittler“. Wie die Bedingungen sind, sollte bei einem Seriösen angebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erlesen sein. Wenn dies aus den AGB´s nicht eindeutig zu entnehmen ist, sollte vorsicht vor gehen und lieber die Finger davon gelassen werden!

Wir hoffen, wir konnten Ihnen helfen und freuen uns auf eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr mobile-laden.com - Team