Handyvertrag telefonisch verlängert

Hallo,

ich bräuchte mal nen professionellen Rat,wie ich mich am besten in der jetzigen Situation verhalten sollte.
Ich habe Ende August 2010 meine Handyvertag (etwas zu spät) bei E-Plus gekündigt,Deaktivierungstermin wäre der 16.11.2011 gewesen,also kommenden Monat.
Nun habe ich mich vor 4 Wochen telefonisch zu einer Verlängerung mit neuem Smartphone bequatschen lassen,habe aber während des Gespräches mehrmals nachgehakt,ob im Falle eines Widerrufs (innerhalb der 14tägigen Frist nach telefonischen Vereinbarungen) der alte Termin,also 16.11.2011 weiterhin gültig ist.
Wurde mir mehrmals bestätigt,ich dachte mir,okay.
Habe es mir dann anders überlegt,fristgerecht per Einschreiben gekündigt und das Handy an die vorgegebene Adresse zurückgeschickt.
Nachdem das Handy dort angekommen war,erhielt ich von E-Plus eine Bestätigung darüber,mit der Anfrage,wie man nun weiter verbleiben würde.
Habe mir nichts weiter dabei gedacht,da ich vermutet habe,man will mich erneut in was Neues einbinden.
Nun hat sich herausgestellt,dass ich laut E-Plus zusätzlich zu der Kündigung der telefonischen Verlängerung noch eine separate Kündigung hätte verschicken müssen,da meine schriftliche Kündigung vom August 2010 durhc die telefonische Vertragsverlängerung gegenstandslos und somit aufgehoben sei.
Das heißt,mein Vertrag hat sich laut E-Plus wieder um ein Jahr verlängert,obwohl ich die Verlängerung fristgerecht rückgängig gemacht habe.
Habe ich eine Möglichkeit,das anzufechten?
In meinen Augen ist das eine ganz klare Täuschung der Kunden.

Gruß,Klaus.

Hallo,

für mich wären das 2 Vertragsabschlüsse, die jede für sich einer Reaktion bedürften.

Die letztere Geschichte ging um eine Verlängerung incl. subventioniertem Handy. Diese Option wurde wiederrufen.

Bliebe aber noch der ( laufende ) Altvertrag, der sich zu den bisherigen Konditionen ohne neues Handy mit größter Wahrscheinlichkeit ebenfalls verlängern wird, so er nicht explizit gekündigt wird.

Aber mit guter Argumentation kann hier auf Kulanzbasis auch dessen Kündigung noch möglich sein.

mfg

ennlo

Danke,für die schnelle Reaktion erstmal.
Der Altvertrag wurde ja schon vor über einem Jahr gekündigt,es handelt ja nur um diesen einen Vertrag,der verlängert werden sollte,was von mir ja wieder rechtzeitig anulliert wurde.
Mit welcher Begründung braucht man dann eine doppelte Kündigung,bzw. mit welchem Recht sollte der sich um ein Jahr verlängern?

Gruß Klaus.

Hallo,

Danke,für die schnelle Reaktion erstmal.
Der Altvertrag wurde ja schon vor über einem Jahr gekündigt,

Dieses Detail war vorher nicht bekannt.

es
handelt ja nur um diesen einen Vertrag,der verlängert werden
sollte,was von mir ja wieder rechtzeitig anulliert wurde.

Das sollte somit auch kein Problem darstellen.

Mit welcher Begründung braucht man dann eine doppelte
Kündigung,bzw. mit welchem Recht sollte der sich um ein Jahr
verlängern?

Da gibt es die 2 Optionen, die regulär auch im Mobilfunkvertrag entsprechend vermerkt sind:

  • Wenn sie ihren Laufzeitvertrag nicht bis dann und dann in Form xy ( schriftlich oder auf unserem Onlineformular … ) kündigen, so verlängert er sich automatisch um xy Monate.

  • Die Vertragslaufzeit für ein subventioniertes Handy beträgt im Tarif XY ( meistens ) 24 Monate.

Hier kommt es auf den Mobilfunkanbieter an, in welchen Fristen ein laufender Vertrag gegündigt werden muss, bzw. in welchem Zeitraum vor Ablauf eines noch gültigen Laufzeitvertrages man einen neuen Vertrag mit vergünstigtem Handy vom Altvertrag her übergehend umschreiben kann.
Manchmal gibt es dann den Tarif des alten Laufzeitvertrages nicht mehr und ein anderer, vergleichbarer Tarif wäre zum neuen Handy zu buchen.

Wenn Du den alten Vertrag nun schon vor einem Jahr gekündigt hast, war es keinesfalls verkehrt, dieses nun kurz vor Ablauf nochmals beim Provider in Erinnerung zu rufen.
Du mußt immer damit rechnen, dass manchmal eine Hand nicht weiss, was die Andere tut…und wunderst Dich womöglich später, warum weiter fleißig abgebucht wird.

Gruß Klaus.

mfg

ennlo