Hallo,
Eine Person hat einen Handyvertrag abgeschlossen. Sie sollte hierfür eine Kaution von 100 Euro hinterlegen, welche laut Shopmitarbeiter nach 3 Monaten verrechnet werden sollte.
Da dies nicht der Fall war wurde dem Anbieter nachgefragt und dieser meinte es läuft ein Jahr, dann wird zurückbezahlt.
Die Person hätte auch eine Kautionsvereinbarung unterschrieben. Da diese nie was von einer Vereinbarung gehört hatte, schickte Ihr der Anbieter eine Kopie mit angeblich seiner Unterschrift zu. Diese ist jedoch nicht von Ihr.
Ist jetzt eigentlich der ganze Vertrag nichtig weil diese Vereinbarung ja theoretisch Vertragsbestandteil ist? Ohne diese Kaution wäre auch kein Vertrag zu stande gekommen.
Eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und Betrugs wurde bereits bei der Polizei gemacht.
Danke schon mal im Vorraus
Martin
Hallo!
Wie kann das denn sein ?
Man hat doch offensichtlich so einen Vertrag unterschrieben,auch eine Kaution bezahlt,oder etwa nicht ?
Man hat doch bereits nach 3 Monaten nachgefragt und die Auszahlung der Kaution verlangt und da erst erfahren,vertraglich hatte man 1 Jahr Wartezeit vereinbart.
Und nun taucht angeblich eine fremde Unterschrift auf der Kautionsquittung auf ?
Wie das ?
Betrug ? Worin soll der liegen ?
Würde man denn nun die Kaution nicht zurückbekommen,weil man die Einzahlung nicht nachweisen kann ? Wohl kaum,die Firma hat diese Quittung ja dem Kunden zugeordnet,weil der Name und Adresse stimmt.
MfG
duck313
Hallo
Der Handyvertrag ist ja so korrekt nur für die Kaution wurde nichts unterschrieben.
Da jetzt die 3 monate wartezeit umsind wurde nun nachgefragt und da kam dann eine vorher nicht bekannte Vereinbarung zum Vorschein.
Auf dem Vertrag selbst ist nichts von einer Kaution zu sehen
Der Sachverhalt des Betruges wurde von der Polizei festgestellt.
Der Anbieter lenkt nicht ein und verweigert die Zahlung da ja eine Vereinbarung vorliegt auch wenn diese nicht von der Person unterschrieben wurde, sondern von einem dritten.
Jetzt wieder zu der Frage ob nun der ganze Vertrag ungültig ist oder nur die Kautionsvereinbarung.
Wie gesagt, eigentlich ist die Vereinbarung ja Vertragsbestandteil
Hallo
Der Handyvertrag ist ja so korrekt
dann ist ja schon mal gut
Der Sachverhalt des Betruges wurde von der Polizei
festgestellt.
Das stellt nicht die Polizei fest, sondern im Zweifelsfalle ein Richter.
Der Anbieter lenkt nicht ein und verweigert die Zahlung da ja
eine Vereinbarung vorliegt auch wenn diese nicht von der
Person unterschrieben wurde, sondern von einem dritten.
Eine Vereinbarung, die möglicherweise nicht gültig ist. Kann man so aber nicht sagen. Welche Begründung wird dann da angeführt?
Jetzt wieder zu der Frage ob nun der ganze Vertrag ungültig
ist oder nur die Kautionsvereinbarung.
IdR haben die Verträge eine salvatorische Klausel. Also wäre dann auch nur die Kautionsvereinbarung ungültig.
Eine Vereinbarung, die möglicherweise nicht gültig ist. Kann
man so aber nicht sagen. Welche Begründung wird dann da
angeführt?
Eigentlich keine. Außer dass Sie ja nicht dabei waren und nicht sagen können ob die Unterschrift vom Kunden ist oder nicht.
IdR haben die Verträge eine salvatorische Klausel. Also wäre
dann auch nur die Kautionsvereinbarung ungültig.
Da ist keine angegeben und in den AGB steht auch nichts von ausschluss
Eigentlich keine. Außer dass Sie ja nicht dabei waren und
nicht sagen können ob die Unterschrift vom Kunden ist oder
nicht.
Gut, der Kunde wird das ja sagen können. Im Zweifel muss man es dann darauf ankommen lassen und klagen. Ob das den Aufwand wert ist, muss jeder selbst entscheiden.
Da ist keine angegeben und in den AGB steht auch nichts von
ausschluss
Ungewöhnlich, aber gut. Dennoch heißt das nicht sofort automatisch, dass der ganze Vertrag ungültig ist.