Handyvertrag verlängert - Fehler bei Abrechung

Hallo !

Ein Handyvertrag wird im Oktober 2010 verlängert -zu gleichen Konditionen. Im Juni Fällt auf, dass die Abrechung fehler aufweist und Frei-SMS nicht ordnungsgemäss abgerechnet worden sind. Es wird reklamiert und der Anbieter bietet eine Korrektur/Gutschrift über einen Zeitraum von 8 Wochen an. Ist eine Beschränkung auf diesen Zeitraum rechtens oder muss dies für den gesamten Zeitraum erfolgen?

MFG
BS

Hallo,

hier wäre interessant, was in den AGBs steht. Findet sich dort eine Klausel, dass Abrechnungen, die nicht binnen 8 Wochen bemängelt werden, so müsste man gegen die AGBs vorgehen. Das ist meist schwierig.

Hier könnte eine Anfrage beim Verbraucherschutz eventuell erfolg haben, wenn die dagegen vorgehen.

Steht dort nichts, so verjähren die Rückforderungen gesetzlich, d.h. zum 31.12. nach drei Jahren.

Viele Grüße
Lumpi

Danke …
Hallo !
Danke für die Antwort. In der AGB besteht eine Frist von 8 Wochen.
Da dürfte die Chance also gegen Null gehen!

MFG
BS