Handyvertrag vorzeitig kündigen

B hat einen Mobilvertrag erst kürzlich verlängert (2 Jahre). Nun will B umziehen und hat im neuen Wohnort keinerlei Verbindung zu dem Netz. Kann B in diesem Fall vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden?

B hat einen Mobilvertrag erst kürzlich verlängert (2 Jahre).
Nun will B umziehen und hat im neuen Wohnort keinerlei
Verbindung zu dem Netz. Kann B in diesem Fall vorzeitig aus
dem Vertrag entlassen werden?

Es besteht keine Rechtsgrundlage aus dem Vertrag vorzeit „entlassen“ zu werden. Kein Provider garantiert die Netzverfügbarkeit an jedem Ort und außerdem kann man das Handy woanders ja noch durchaus nutzen.