Handyvertrag widerrufen

Hallo WWW’ler

ich fang jetzt an im Ausland zu studieren und daher ist Internet auf dem Handy sehr nützlich, auch Zuhause.

Gestern wollte ich mich wegen einem Vertrag mit Internet informieren(Deutschland) und da bekam ich bei MediaMarkt(debitel) das Angebot mit 10€ monatlich incl. Internetnutzung.
Als ich dann Zuhause war, kam ich immer mehr ins grübeln, ob es jetzt das Richtige war, so schnell ein Vertrag abzuschließen.

Daher meine Frage, kann ich den Vertrag widerrufen?
Ich habe die Simkarte noch nicht im Handy, also ist alles noch original im Umschlag.

Ich bitte um schnelle Antwort, denn ich würde sonst gleich morgen früh dort hin fahren.

Vielen Dank im Vorraus.

Hallo MajaHoney,

in der Regel hast Du eine 7 Tage Rückgabegarantie.
Geh einfach wieder in den Shop und sag, dass Du eine Zusage über ein Auslandssemester erhalten hast und deswegen den Vertrag nicht mehr benötigst.

Viel Erfolg!

Hallo, MajaHoney,aus eigener Erfahrung kann ich berichten,dass es äusserst schwierig ist, aus einem unterschriebenen Vertrag herauszukommen. Sollten Sie evtl. eine Ausländerin sein, wie ich aus dem Namen erkennen kann, und hat der Verkäufer, der ja Provision für einen neuen Vertrag bekommt, daher ein Einsehen, kann er evtl. den Vertrag stornieren. Dies muß aber schriftlich geschehen!! Sie müssen etwas Schriftliches in der Hand haben!-Vielleicht hat er Sie sehr zu einem Vertragsabschluß genötigt und gar bedrängt? Aber können Sie dies durch einen Zeugen nachweisen, dass nur des- halb der Vertrag zustande kam? Wenn ja, so können Sie versuchen den Vertrag anzufechten. (Einschreiben mit Rückschein)
Ob der Preis in Ordnung ist, vermag ich nicht zu sagen. Ist nicht ein Laptop mit Internet und Drucker besser? Eventuell kann man den Vertrag umwandeln?- Es tut mir leid Ihnen keine bessere Lösung bieten zu können. Ich wünsche Ihnen aber viel Erfolg! Auch für Ihr Studium. Noch ein Tip: Versuchen Sie immer einen ausgefüllten, nicht unterschriebenen Vertrag mitzunehmen und erst nach reiflicher Überlegung zu unterschreiben und zurückzubringen. Freundliche Grüße! Fritz Flemming

Hallo MajaHoney,

als Nachtrag möchte ich sagen, dass Sie auch ein Rückgaberecht haben, wenn dies in Ihrem Vertrag vorgegeben ist. Lesen Sie diesen genauestens durch und achten Sie vor allem auf das Datum der Ausstellung.
Nochmals viel Erfolg! Fritz Flemming