Handyvertrag wiederrufen?

Hallo,

ich habe meinen Altvertrag gekündigt. Die Kdg. wird zum 01.12 wirksam. Nun habe ich vor 2 Wochen bei einem neuen Anbieter angerufen und zum 01.12 einen neuen Vertrag abgeschlossen.

Kann ich diesen nun noch wiederrufen? Ich weiß nicht wie das bei Fernabsatzverträgen läuft. Meiner Meinung ist der Vertrag ja erst zum 01.12 daher müsste das doch gehen oder?

Vielen Dank für eine Antwort.

Hi,

ich habe meinen Altvertrag gekündigt. Die Kdg. wird zum 01.12
wirksam. Nun habe ich vor 2 Wochen bei einem neuen Anbieter
angerufen und zum 01.12 einen neuen Vertrag abgeschlossen.

Der Knackpunkt sind die 2 Wochen.

Kann ich diesen nun noch wiederrufen? Ich weiß nicht wie das
bei Fernabsatzverträgen läuft. Meiner Meinung ist der Vertrag
ja erst zum 01.12 daher müsste das doch gehen oder?

Was steht den in dem Kleingedruckem zum Widerrufsrecht?
Wahrscheinlich 2 Wochen, oder?

nicki

hast du überhaupt im Internet oder telefonisch den Vertrag geschlossen? Warst du in einem Laden, gibt das Widerrufrecht nämlich gar nicht… (es sei denn, der anbieter räumt dir das kulanzhalber ein)

Hi,

er hat geschrieben, dass er angerufen hat.
Der Laden scheidet somit doch aus.

nicki

hab ich glatt überlesen *g*

Hallo,

also bisher habe ich das Handy noch nicht bekommen. Ich bekomme es erst zum 01.12 daher habe ich nichts um nachzulesen.

Hi,

vorsorglich würde ich erst mal umgehend schriftlich mit Einwurfeinschreiben kündigen und auf der Internetseite des
neuen Anbieters nach Infos suchen.
Wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist hast Du gewonnen.
Die Jungs werden sich daraufhin schon melden.

nicki

Hi,

hast Du eine minderjährige/n Schwester oder Bruder?
Diese sind nicht geschäftsfähig, wenn Du weißt was ich meine. :wink:

nicki

Danke für den Tip :wink: Ich habs verstanden.

Ich habe es klären können. Das widerrufsrecht beginnt erst mit schriftl. Zusendung meiner Widerrufsrechte. Stand auf deren Seite. Gleichzeitig wurde mir nun auch erklärt, dass das Widerrufsrecht erst mit Zusendung der Ware beginnt.

Ich hoffe das stimmt jetzt alles und ich komme da wieder raus.

Vielen Dank Ihnen allen.

Vanessa

Hallo,

generell gilt gesetzlich beim Fernabsatz oder Ratenkauf ein Widerrufsrecht innerhalb 14 Tagen nach Abschluss OHNE Angabe von Gründen.
Also Widerruf beim neuen Anbieter einreichen.
Handelt es sich beim Vertrag um eine Nummernportierung, bitte zügig handeln, weil die Nummernabgabe ggf. schon initiiert wurde!

Frostige Grüße aus dem Norden und viel Erfolg