Handyvertragsrecht

Hallo an alle,

Mein Exfreund hat einen Handyvertrag für mich gemacht ich bezahle lediglich die rechnungen und besitze Karte und Handy!

Als wir uns trennten habe ich unterschrieben das ich für alle Verpflichtungen für das Handy aufkomme.

Habe immer bezahlt, nun hat er mir einfach das Handy Sperren lassen, muss ich weiterhin bezahlen für etwas das ich nicht nutzen kann??

will deswegen nicht zum Anwalt rennen…

Bitte helft mir schnell.

Danke im Vorraus

Hallo,

also bei dem Kuddelmuddel blicke ich nicht durch. Offensichtlich hat er den Handyvertrag unterschrieben und ist somit verantwortlich. Da es sein Vertrag ist, kann er ihn auch sperren lassen.Eine schriftliche Vereinbarung zwischen euch beiden ist mit der Sperrung wohl erledigt. Ich würde mir halt einen eigenen Handyvertrag zulegen.

Grüße, Donowan

Ihre Angaben sind leider zu oberflächlich, um hierauf konkret antworten zu können.

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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
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Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo Steffi,

als Vertragsnehmer oder Vertragspartner gilt für den Handyanbieter dein Exfreund. Lediglich der Bankeinzug erfolgt - wenn ichs richtig lese - über dich. Sofern weiterhin Rechnungen kommen, kannst du die Lastschriften einfach wieder zurück senden. Dann werden die sich schon bei deinem Ex melden und auf anderem Wege versuchen an ihr Geld zu gelangen.

Es könnte jedoch wichtig werden, warum die Karte gesperrt wurde. A) aus welchem Grunde und B) von wem? Exfreund oder Handyanbieter.
Du müsstest dir den abgeschlossenen Vertrag beschaffen. Dann kannst du damit zum nächsten Service-Laden gehen und den Vertrag auf dich umändern lassen.
Es gibt aber auch Anbieter (wie z.B. BASE), bei denen eine Sperrung der Karte nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Der Vertrag erlischt dann autom. In diesem Falle brauchst du dich um nichts weiter (eigentlich) mehr zu kümmern - außer nun einen neuen Vertrag (egal wo).

Am Besten, du erkundigst dich einfach mal bei deinem Anbieter und fragst nach, wie es zur Sperrung kam und ob dadurch autom. auch der Vertrag aufgehoben, oder zumindest unterbrochen wurde. Es kann auch manchmal so sein, dass eine Ersatzkarte geschickt wird. Dies erfährst du aber, wenn du da mal anrufst oder mit dem Vertrag (manchmal reicht auch eine Abrechnung aus) zum nächsten Service-Laden gehst.

Wünsche dir viel Erfolg und alles Gute!

Viele Grüße
TT

Hallo Steffi,
Partner des Handyvertrages sind dein Freund und ein Provider. Wenn du die Zahlung einstellst werden die sich an deinen Freund wenden. Mit denen hast du also gar nichts zu tun.
Wenn dein Freund dir das Handy sperrt, brauchst du natürlich auch nicht weiter zu zahlen. Er begeht dir gegenüber eine Vertragsverletzung.

Also in Ruhe abwarten.

Gruß

Ich hoffe, ich habe diese verwickelte Geshcihte richtig verstanden: Der Handyvertrag läuft auf den Namen des Exfreundes. Du bezahlst die Rechnungen von Deinem Konto und hast das Handy und die SIM-Karte im Besitz. Aber ich gehe mal davon aus, dass das Handy eigentlich ihm gehört.

Wenn das so ist kann er als Eigentümer und Vertragspartner der Telefongesellschaft natürlich den Vertrag sperren lassen. Aber wenn er das Telefon sperren lässt, dann sperr du sofort die Zahlungen von deinem Konto. Kurzes Einschreiben an die Telefongesellschaft: Hiermit widerrufe ich die erteilte Einzugsermächtigung und schon hat dein Exfreund ein Problem. Da er Vertragspartner der Telefongesellschaft ist gehen die Rechnungen dann an ihn. Das dürfte ihn wenig freuen.

Was den Wisch angeht, den du da unterschrieben hast, würde ich mir keine großen Sorgen machen. Das gilt nur, solange er dir sein Handy tatsächlich zur Nutzung überlassen hat. Wenn er die Sperrung des Handy verfügt hat, lässt sich das ja nachweisen und damit hat er die Eigentumsrechte an dem Handy wieder übernommen und übernimmt damit auch die anderen Vertragspflichten. Für dich ist die Rechtsgrundlage der Kostenübernahmeerklärung weggefallen (da du das Handy nicht mehr nutzen kannst) und damit ist der Schrieb belanglos.
Allerdings solltest Du ihm den Widerruf der Einzugermaächtigung schriftlich mitteilen und auch, dass er das Handy gegen Quittung abholen kann. Und wichtig: Das Handy natürlich selbst nicht mehr nutzen.

mfg
Martin

Diese Fraage kann ich nicht beantworten,sorry

Wie lange läuft der Vertrag noch? Nachdem du die Karte und das Handy besitzt und für alle Verpflichtungen aufkommst, versuche doch den Anbieter zu kontaktieren und den Vertrag auf dich umschreiben zu lassen.-

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Hi,
leider kenne ich mich in solchen Dingen nicht wirklich aus. Aber ein Rat bei der Verbraucherzentrale kann helfen.

MfG Katja

hallo ich würde das mit dem handyanbieter besprechen,da gibt es dann sicher eine lösung