Handyvertragsrecht Teil 2

Hallo

Angenommen der Fall, es schließ jemand einen Handyvertrag ab & es folgen nach Zeitraum X Änderungen und die Firma beruft sich auf die AGB’s, die dem Kunden nicht vorliegen.

Kann der Kunde was tun, weil er die AGB’s nicht hatte bzw. nur im Laden in der Ecke aushingen ?

Hi,

Kann der Kunde was tun, weil er die AGB’s nicht hatte bzw. nur
im Laden in der Ecke aushingen ?

im Laden aushängen reicht aus, um die AGB Bestandteil des Vertrages werden zu lassen http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html (Abs. 2 Nr. 2)

Gruß,
Christian

Hallo

Angenommen der Fall, es schließ jemand einen Handyvertrag ab &
es folgen nach Zeitraum X Änderungen und die Firma beruft sich
auf die AGB’s, die dem Kunden nicht vorliegen.

… Die er aber mit Vertragsabschluss anerkannt hat.

Kann der Kunde was tun, weil er die AGB’s nicht hatte bzw. nur
im Laden in der Ecke aushingen ?

Ja, wenn er diese nachlesen will sollte er darauf achten diese in seinen Unterlagen mit zu führen. Das heisst eben selbst dafür Sorge tragen, das man eine Kopie der AGB (da geht dann natürlich auch ein Foto der Tafel mit der AGB, die im Laden an der Ecke aushängt :smile: ) hat.

Gruß
h.

WIe ist das dann bei einer einseitigen Änderung zu ungunsten des Kunden ? Reicht das dann aus wenn die Firma X sagt " hey die AGB’s hingen aus " ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja, wenn er diese nachlesen will sollte er darauf achten diese
in seinen Unterlagen mit zu führen. Das heisst eben selbst
dafür Sorge tragen, das man eine Kopie der AGB (da geht dann
natürlich auch ein Foto der Tafel mit der AGB, die im Laden an
der Ecke aushängt :smile: ) hat.

Kann der Kunde auch vom Händler verlangen,davon eine Kopie zu erhalten ?
Wieso reichen manche Firmen AGB’s nicht gleich bei Vertragsbeginn mit ?

Hallöchen,

WIe ist das dann bei einer einseitigen Änderung zu ungunsten
des Kunden ? Reicht das dann aus wenn die Firma X sagt " hey
die AGB’s hingen aus " ?

bei Änderungen muß der Kunde darüber informiert werden, jedenfalls dann, wenn die AGB-Änderung während eines laufenden Vertrages passiert. Werden die AGB geändert und folgt darauf ein erneuter Vertragsabschluß, liegt es am Kunden, daß er sich die AGB noch einmal zur Brust nimmt.

Gruß,
Christian

Hy,

Ja, wenn er diese nachlesen will sollte er darauf achten diese
in seinen Unterlagen mit zu führen. Das heisst eben selbst
dafür Sorge tragen, das man eine Kopie der AGB (da geht dann
natürlich auch ein Foto der Tafel mit der AGB, die im Laden an
der Ecke aushängt :smile: ) hat.

Kann der Kunde auch vom Händler verlangen,davon eine Kopie zu
erhalten ?

Was verstehst Du unter „verlangen“ ? Die liegen imho normalerweise jedem Vertrag bei.

Wieso reichen manche Firmen AGB’s nicht gleich bei
Vertragsbeginn mit ?

Aeh, machen die doch. Ich weis nicht welcher Provider das nicht macht und wenn der das nich auf Anfrage (nicht mal auf verlangen) nicht macht würde ich garnicht erst abschliessen!

Also mir wurde Beispielsweise OHNE Nachfragen die AGB ausgehändigt. Ansonsten wird bestimmt irgendwo in den Vertragsunterlagen auf eine AGB Quelle verwiesen.

gruß
h.