Handyvertragsrecht

Hallo

alllsooo *g angenommen,jemand hat einen Handyvertrag abgeschlossen.
Nennen wir diese Person Fritz. Fritz ist ein wenig älter und nicht fit in Sachen Handy & Vertragsrecht.
Fritz hat einen Vertrag abgeschlossen und kriegt nun in der aktuellen Abrechnung einen Tarifwechsel und einen anderen Tarif abgerechnet.
ALso ruft dieser in der Kundenbetreuung an und erkundigt sich nach der Grundlage dieser Änderung.
Der nette Herr am Telefon teilt Fritz mit,das eine schrifl. Benachrichtung ( kann nicht sagen ob Postkarte,Aufdruck,Rechnungsbeilage ) versand wurde,womit dieser Wechsel angekündigt wurde und das ganze war bei vielen tausend Kunden.

Nun will er aber einen Rückwechsel,den alten Tarif weil der billiger war.
Der Herr und der Vorgesetzte lehnen dieses ab,weil kein Widerrufsrecht vorhanden ist. Es gab nur ein Sonderkündigungsrecht in der Frist von 4 Wochen, wobei diese vorbei sind. Auf die Aussage,diese Nachricht kam nicht an,reklamiert er schriflich und kriegt mitgeteilt das diese Benachrichtung rausging & ein Wechsel in einen anderen Tarif nur gegen Umkosten möglich ist und kein Sonderkündigungsrecht mehr gilt.

Im Internet las Fritz, dass es Kunden gab mit einem Recht des Widerspruchs & viele ohne Widerspruchsrecht.
Viele haben diese Nachricht,genaus wie Fritz, nicht erhalten.

Was kann Fritz dagegen tun ?
Auf welcher Grundlage erfolgt so eine Änderung ohne meine Willenserklärung ?
Ist es für Fritz besser sich an die Verbraucherzentrale oder gar an den Anwalt zu wenden ?

Fritz sucht Hilfe von Fachleuten !!

Gruß
BlueSin

Ps.:
Fritz ist nicht BlueSin
Fritz ist kein Freund / keine Freundin von BlueSin

Hallo,

gehen wir mal davon aus, wie die Sache aus Sicht des Unternehmens gelaufen ist:
Kunde erhält Mitteilung
Kunde liest, versteht und akzeptiert
Widerspruchsfrist läuft ab, Thema erledigt.

Nun sagt der Kunde:
Nachricht nicht gehalten und damit weder gelesen, noch verstanden und erst recht nicht akzeptiert
Kunde verlangt den alten Tarif

Da paßt offensichtlich etwas nicht zusammen.

  1. Problem: Zugang der Nachricht

Kann das Unternehmen nachweisen, daß die Nachricht versandt wurde? Kann das Unternehmen nachweisen, daß dieser spezielle Kunde die Nachricht erhalten hat? Muß das Unternehmen überhaupt nachweisen, daß dieser spezielle Kunde die Nachricht erhalten hat? usw. usf.

Knifflige Geschichte. Wie kann das ganze am Ende ausgehen?

  1. Kunde bekommt alten Tarif zurück.

Dafür müßte das Unternehmen einen Tarif für einen einzelnen Kunden betreiben. Wahrscheinlichkeit: 0%

  1. Kunde erhält Gutschrift zwecks Schmerzlinderung

Dafür müßte das Unternehmen einen Betrag von x aus dem Werbeetat abdrücken, was dem Unternehmen egal wäre. Der Kunde bekäme das Gefühl, etwas erreicht zu haben und bliebe Kunde. Wahrscheinlichkeit: 50%

  1. Der Kunde ist stinkig und kündigt den Vertrag zum nächstmöglichen Termin, egal was ihm das Unternehmen anbietet oder nicht. Wahrscheinlichkeit: 50%

Nun muß Fritzchen sich entscheiden.

Gruß,
Christian

Hallo,

Hallo

Da paßt offensichtlich etwas nicht zusammen.

  1. Problem: Zugang der Nachricht

Kann das Unternehmen nachweisen, daß die Nachricht versandt
wurde? Kann das Unternehmen nachweisen, daß dieser spezielle
Kunde die Nachricht erhalten hat? Muß das Unternehmen
überhaupt nachweisen, daß dieser spezielle Kunde die Nachricht
erhalten hat? usw. usf.

Wer muß rechtlich beweisen,dass diese Nachricht zuging bzw erhalten / nicht erhalten hat ?
Auf welcher Rechtsgrundlage ist des ? BGB ?

Knifflige Geschichte. Wie kann das ganze am Ende ausgehen?

  1. Kunde bekommt alten Tarif zurück.

Dafür müßte das Unternehmen einen Tarif für einen einzelnen
Kunden betreiben. Wahrscheinlichkeit: 0%

Im Fritzchen-Fall hatte der Kunde laut Telefon kein Widerrufsrecht, jedoch gab es Kunden die ein solches haben,leider auch nur innerhalb der Frist

  1. Kunde erhält Gutschrift zwecks Schmerzlinderung

Dafür müßte das Unternehmen einen Betrag von x aus dem
Werbeetat abdrücken, was dem Unternehmen egal wäre. Der Kunde
bekäme das Gefühl, etwas erreicht zu haben und bliebe Kunde.
Wahrscheinlichkeit: 50%

Wie soll das funktionieren in Sachen Gutschriftz ? Wird dann auf Kulanz die Differenz hochgerechnet bis Vertragsende oder einmaliger Betrag X ?

  1. Der Kunde ist stinkig und kündigt den Vertrag zum
    nächstmöglichen Termin, egal was ihm das Unternehmen anbietet
    oder nicht. Wahrscheinlichkeit: 50%

nächstmöglicher Termin = Vertragsende, oder kann er sich nachwievor auf das SonderKündigungsrecht berufen ?

Nun muß Fritzchen sich entscheiden.

Gruß,
Christian

Gruß
Blue

Hallöchen,

Kann das Unternehmen nachweisen, daß die Nachricht versandt
wurde? Kann das Unternehmen nachweisen, daß dieser spezielle
Kunde die Nachricht erhalten hat? Muß das Unternehmen
überhaupt nachweisen, daß dieser spezielle Kunde die Nachricht
erhalten hat? usw. usf.

Wer muß rechtlich beweisen,dass diese Nachricht zuging bzw
erhalten / nicht erhalten hat ?
Auf welcher Rechtsgrundlage ist des ? BGB ?

Rechtsgrundsatz: Wer sich auf eine Tatsache beruft, die für ihn günstig ist, muß diese beweisen. Hier müßte wohl das Unternehmen beweisen, daß es die Benachrichtigung versandt hat bzw. daß diese zugegangen ist. Wie das dann vor Gericht aussieht, ist wieder eine andere Frage. Dort kann dann bspw. akzepiert werden, daß das Unternehmen allen Kunden eine entsprechende Nachricht geschickt hat. Wenn dann wiederum mehrere auftreten, die aussagen, sie hätten die Nachricht nicht erhalten, kann das dann wieder anders gewertet werden usw. Alles Dinge, die erst im Prozeß geklärt werden können.

Knifflige Geschichte. Wie kann das ganze am Ende ausgehen?

  1. Kunde bekommt alten Tarif zurück.

Dafür müßte das Unternehmen einen Tarif für einen einzelnen
Kunden betreiben. Wahrscheinlichkeit: 0%

Im Fritzchen-Fall hatte der Kunde laut Telefon kein
Widerrufsrecht, jedoch gab es Kunden die ein solches
haben,leider auch nur innerhalb der Frist

Ergibt so keinen Sinn.

Dafür müßte das Unternehmen einen Betrag von x aus dem
Werbeetat abdrücken, was dem Unternehmen egal wäre. Der Kunde
bekäme das Gefühl, etwas erreicht zu haben und bliebe Kunde.
Wahrscheinlichkeit: 50%

Wie soll das funktionieren in Sachen Gutschriftz ? Wird dann
auf Kulanz die Differenz hochgerechnet bis Vertragsende oder
einmaliger Betrag X ?

Kommt drauf an, was man aushandelt.

  1. Der Kunde ist stinkig und kündigt den Vertrag zum
    nächstmöglichen Termin, egal was ihm das Unternehmen anbietet
    oder nicht. Wahrscheinlichkeit: 50%

nächstmöglicher Termin = Vertragsende, oder kann er sich
nachwievor auf das SonderKündigungsrecht berufen ?

Es geht doch gerade darum, ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt oder nicht. Aus dem Umstand, daß man sich diesbezüglich nicht einigen konnte, ergibt sich logischerweise kein Sonderkündigungsrecht.

Gruß,
Christian