Handywandlung nach reperatur arglistige täuschung?

Hallo.

Ich habe folgendes Problem:

Am 12.09.2008 habe ich in einem o2-Shop einen Handyvertrag (o2 Inklusivpaket 100 mit Handy (10€Grundgebühr+10€ Handynutzungsgebühr) abgeschlossen und habe dazu ein subventioniertes Handy zu einem Marktwert von 319,99€ zu einem Preis von 9,99€ erworben… Nun ist das Gerät am 12.01.2009 das erste mal wegen eines Defekts in die reperatur gegangen (Fehler festgestellt und behoben).
Fakt: Fehler nicht behoben und Handy gin Ende April wieder in Reperatur (Fehler festgestellt und angeblich wieder behoben)
Am 12.06.2009 ging das Handy wegen des selbem Fehlers wieder zum O2 Shop mit der Bitte zur Wandlung samt allem zubehöt und allen reperaturbelägen, so nennt es o2 noch.
Es ist sozusagen ein Rücktritt vom Kaufvertrag.

Nun geh ich da hin, Handy ging wieder in reperatur ich verweigerte die annahme, da ich eine wandlung(RMA) beantragt hatte.

Ok soweit so gut.

o2 Kundenhotline meinte. einfach neues handy aussuchen und schauen, was es neu mit meinem vertrag kosten würde.
In meinem fall alles schön und gut… Neues Handy ausgesucht, kostet laut meinem Vertrag 149,99€, auch vom o2-Shop mitarbeiter bestätigt.
Handy wird bestellt ich geh 4 tage später hin, wandel mein Handy, sprich 9,99€ gutschrift, neues handy wird eingescannt und siehe da, handy kostet nun doch 329,99€, weil wohl bei einer wandlung die preise einer vertragsverlängerung gelten. *Schwachsinn*
Ich ruf also bei der Kundenbetreung an, die sagen mir ebenfalls, wandlungspreis ist der preis laut meinem vertrag und liste, also 149.99€.
So mein zu wandelndes handy also immernoch im Programm im shop… nach mehrmaligem telen mit kundenbetreung und händlerbetreuung gibt es keine einigung über den preis des austauschgerätes…

Kundenbetreung sagt 149,99€
Händlerbetreuung sagt 329,99€
Preisspanne 180€ zulasten des Kunden

Der laden füllt sich, da fragte mich die Verkäuferin, ob ich einen cent hätte, damit sie mein kaputtes handy erst einmal aus dem programm nehmen kann und sie würde sich dann um den preis für das austauschhandy kümmern. ich stimme dem zu und sie händigt mir eine gutschrift in der höhe von 9,99€ in Form von Bargeld aus…

Nach einem 5 stündigem Telefonmarathon mit dem o2-Kundenservice keine einigung… eher eine vertröstung auf nächste woche. Also keine info und weiter auf ein Handy warten *kotz*

Nun durchforste ich das internet und merke, dass es im falle eines Gescheiterten Nachbesserungsversuch die möglichkeit gibt

a) vom Vetrag zurückzutreten, sprich geld zurück zum käufer, handy zurück zum verkäufer, d.h. in dem fall, mobilfunkvertrag ohne handy, dass ich aber bezahlen muss… *schwachsinn*
und b)
ein austauschgerät mit verrechnung des alten geräts und zuzahlung zum neuem gerät…

Nun meine Frage:
Nach welchen richtlinien richtet sich der Betrag, den ich zum austauschhandy (andere marke, anderes modell) zuzahlen muss?
gilt da der preis, als wenn ich den vertrag neu abschließen würde?
evtl. mit rechtlichem vermerk?

und?

Was ist, wenn sie jetzt sagen, ich bin doch vom vertrag zurückgetreten, weil ich das geld eingesteckt hab und dafür unterschrieben hab, dass ich das handy abgegeben hab?
Zählt das dann in diesem fall nicht zu einer arglistigen Täuschung der Verkäuferin oder gar zu eineM Betrugsversuch?

Ich hoffe auf eine Schnelle Lösung, da ich echt schon vor wut koche…

Danke für die kommenden antworten

LG Steffen

Grundsätzlich besteht erst „nach“ einer dritten Reparatur (Nachbesserung seitens des Anbieters) eine gesetzliche Möglichkeit zur Wandlung. Hierzu muss man allerdings die Hintergründe kennen.

  1. Du schliesst mit dem Anbieter einen Handyvertrag ab.
  2. Du erhältst ein subventioniertes Handy, welches NICHT Gegenstand des Handyvertrags ist
  3. Du erhältst „eigentlich“ nur über den Hersteller des Handys Gewährleistung
  4. Es ist reiner „Service“ dass der Handyanbieter die Abwicklung für dich abnimmt.
  5. Es besteht gesetzlich 3 Mal die Möglichkeit für den Hersteller, eine Nachbesserung durchzuführen (meist bekommt man ein gleichwertiges (evtl repariertes) Gerät der selben Bauart).
  6. Danach besteht die Möglichkeit zur Wandlung, die allerdings nur das Handy betrifft, nicht den Vertrag selbst. Bei einer Wandlung wird ein neueres gleichwertiges (ohne Aufpreis) oder ein höherwertiges (mit Aufpreis) Gerät angeboten. Allerdings richtet sich das ganz nach dem Anbieter, wie diese Liste der Möglichkeiten aussieht. Grundstäzlich gibt es keine Pflicht, Geräte ohne Zuzahlung anzubieten, da diese sich mit der „Verfügbarkeit“ der Geräte raus reden. Ich weiß nur, das ich bei T-Mobile (für die ich ne ganze Weile gearbeitet habe) theoretisch immer ein entsprechend zuzahlungsfreies Gerät bei einer Wandlung angeboten bekomme, was ich in dem Moment auch „kundenfreundlicher“ finde.

Au Backe, sowas muss man sich echt nicht antun.
Ich gehe mal davon aus, dass du die wesentlichen Fakten schriftlich mit denen abgewickelt hast oder wenigsten prallel dazu.
Wenn ich du wäre, wprde ich die Faxen längst dicke gehabt haben und hätte den ganzen Schrottvertrag storiert und wre vom Vertrag zurückkgetreten (nachdem ich denen die gesetzliche Nach- und Ausschlussfrist eingräumt hätte).
Den Stress musst du dir als Kunde doch überhaut nicht machen.
Aber O2 (can’t do) ist ja für derartige Extratouren bekannt. Solange alles lauft, wie DIE wollen, alles o.k. - aber wehe der Kunde hat da seine eigenen Vorstellungen was korrekte Abwickliung betrifft.

Also, storniere deinen Stressvertrag und suche dir nen neuen Anbieter. Mache dich vorher aber mal im Internet schlau und schnüffele auch mal in gewissen Foren, damit du ziemlich sicher sein kannst, dass dein nächster Anbieter nicht auch so ein Stressfaktor ist.
(Ich weiss jedenfalls, warum ich Prepaid-Kunde bei Vodafon D2 bin). Ich kann nicht meckern und gross Stress hab ich auch keinen.
Auch Saftläden können einem manchmal ganz gut schmecken - lol

Pierre Mensah