Hanf und Gesetz

Wie ist es in einem Land mit einem Verfassungsgericht noch immer möglich, dass der Anbau, Konsum ect. mit Hanf verboten ist?
Wenn ich nicht falsch informiert bin, sind doch in den meisten europäischen Ländern die folgenden Punkte als überrechtliche Grundsätze gesetzlich verankert: 1.) Ratio legis (Zweckgedanken) 2.) Das Prinzip der Verhältnissmässigkeit 3.) Recht zur Selbstbestimmung 4.) im Zweifelsfall für den Angeklagten
Beim konsumieren von Hanf wird dieser meistens mit Tabak vermischt und geraucht. In dieser Konsumform werden die bei der Verbrennung anfallenden Schadstoffe von Tabak und Hanf eingeatmet. Würde der Hanf ohne den Zusatz von Tabak rauchen, würde man dem Körper keinen Schaden durch Nikotinkonsum zufügen. Auf jeden Fall aber würde bei dieser Form von Konsum immer noch die Schädigung durch den bei der Verbrennung entstehende Teer (bei Hanf ca. 70% mehr als bei Tabak) verbleiben.
Dem Hanf selbst, welcher auch in anderen Formen konsumiert werden kann, konnte man jedoch bis heute keine Schädlichkeit nachweisen. - Wie wird ein Verbot gerechtfertigt? -
Die einzigen welche von der aktuellen Gesetzeslage profitieren sind die kriminellen Organisationen, welche sich leider nicht nur in bezug auf „Drogenpolitik“ in die Spitzen der Politik eingerichtet haben. Abgesehen davon widerspricht diese Politik wohl jedem gesunden Zweckgedanken, und kostet den Steuerzahler gleich zwei mal ein Vermögen. Abgesehen von den Kosten welche zu der Durchführung einer solchen Idioten-Politik entstehen, entgeht der Staatskasse auch noch ein kleines Vermögen mit unversteuerten Geldern.
Meine Frage also wäre:
Wie kann sich ein Gesetz welches nur Schaden verursacht und gegen das Volksinteresse ist so lange durchsetzen, und weshalb wurde noch keine verfassungsrechtliche Klage gegen diesen Unsinn eingereicht?

Grüsse Snoopy

Wie kann sich ein Gesetz welches nur
Schaden verursacht und gegen das
Volksinteresse ist so lange durchsetzen,
und weshalb wurde noch keine
verfassungsrechtliche Klage gegen diesen
Unsinn eingereicht?

Diese Klage gab es schon und das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß die Verbotsnorm grds. mit dem Persönlichkeitsrecht vereinbar ist, jedoch von dem Absehen von Strafe nach § 31 BtMG weidlich Gebrauch zu machen ist, solange es um Eigenverbrauch und geringe Mengen geht.

Danke für die Info’s
Hatte beim verfassen des Artikels so meine Bedenken, dass ich einiges an emotionellem Schrott als Reaktion erhalten würde.
Dass ich aber gleich bei der ersten Reaktion auf meinen Artikel das erhalten würde was ich wollte, (sachliche und konkrete Infos)ist schon toll. Zusammen mit der mail die ich bekommen habe ist es mir nun möglich mich weiter mit der Angelegenheit auseinander zu setzen.

Nochmals also vielen Dank und alles Gute Snoopy