Hang abgraben für Parkbucht erlaubt?

Hallo,
ich möchte das Hanggrundstück neben meinem Haus kaufen und dort Parkbuchten machen (parallel zur Strasse parken). Rechts neben dem Hanggrundstück steht mein Haus mit Garage, links daneben kommen ebenfalls nur unbebaute Hanggrundstücke, nach vorne ist die Strasse (siehe Foto). Das Grundstück ist 45m lang, ich möchte nur die ersten 20m nutzen. Dort möchte ich 20m lang und 3m breit die Erde entfernen, sodass 3 Autos hintereinander parken können. Brauche ich dafür eine Genehmigung (Baugenehmigung)?
Danke und Grüße
Bozi

Da kannst du einen drauf lassen, dass du für eine Hangabtragung eine Baugenehmigung brauchst. Und selbstverständlich einen Statiker für die Stützmauer. Und eine Entwässerung mit Genehmigung. Und vielleicht sogar eine Genehmigung zur Rodung der Bäume. Und vielleicht eine Änderung des Flächennutzungsplanes.

Also erstmal zur Gemeinde und nachfragen, wie das da so aussieht.

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Hallo,
was sagt der Eigentuemer? erst kaufen?

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Hallo, der Eigentümer sagt nichts dazu. Ich kaufe die ganzen 45m, mache aber erstmal nur die ersten 20m Parkbuchten. Hatte schon eine Firma hier die sich das ansah. Auf der genannten Fläche sind keine Bäume, nur Sträucher. Der Firmeninhaber meinte, man braucht dafür keinen Bauantrag. Eine Stützmauer auch nicht, dafür will er statt der Mauer anböschen.

mach’ ma’ … Wenn er das sagt, wird das schon stimmen. Frag ja keine Behörde! :roll_eyes: (warum hast du nochmal im Forum gefragt, wenn du schon bestens informiert bist?)

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Hallo,

und wenn dann die Behörde angedackelt kommt und seltsame Fragen stellt, wird sich der Bauunternehmer niemals nicht mehr daran erinnern können, sowas

auch nur gedacht, geschweige denn gesagt zu haben und trotzdem die Arbeiten - evtl. auch für den dann behördlich ggü. dem Grundstücksbesitzer angeordneten Rückbau - in Rechnung stellen.

Wie naiv kann man eigentlich sein ?

Alberca

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Hallo,
Teil Grundstueck kaufen:
Grundstuecksteilung, Vermessung, Katasteramt, Kaufvertrag, mit Notar, Grundbuchamt, Vorkaufsrecht der Gemeinde … alles ganz easy. Bekommt fast keiner mit wenn da ploetzlich Platz zum Parken entsteht, mit Erdrutschgefahr , oder gar Parkplaetze.

Moin,

Das ist doch ganz einfach. Lass dir diese Aussage schriftlich geben mit einer Erklärung, dass er als Unternehmer alle Kosten und Folgekosten selber tragen wird, sollte es doch über den Weg Bauantrag gehen.

Wenn er das als kein Risiko einstuft, dann sollte eine solche Erklärung kein Problem sein. Ist ja kein Risiko, oder?
-Luno

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Ich habe jetzt mit dem Bauamt telefoniert. Ich brauche keine Genehmigung, Bauantrag noch sonst was. Bis 300qm und 2m Höhe wäre das nicht nötig.

Hallo,

und das legst Du jetzt schriftlich nieder mit Bezug auf das Telefonat mit Frau/Herrn XY, schickst es an das Bauamt und bittest um schriftliche Bestätigung. Erst dann bist Du auf der sicheren Seite.

&tschüß
Wolfgang

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