Guten Tag,
gibt es hier Fachleute, die mir vorab weiterhelfen können:
Wir haben ein Baugrundstück erworben; eine Grenze ist vom Nachbargrundstück mit einem Hang begrenzt. Die Grundstücksgrenze verläuft am Hangende.
Mein Grundstück liegt ca. 2 m tiefer als das Nachbargrundstück. Der Hang wurde nur mit Bodenkriecher befestigt. (Mehr Unkraut als Pflanzen)
Meine Frage:
Wer ist für die Hangbefestigung zuständig und in welcher Form?
Meine Bedenken:
Bei Starkregen rutscht der gesamte Hang auf mein Grundstück.
Danke
Therese
Hallo!
rechtliches bitte ins Rechtsbrett (FAQ beachten!)
fachliches: allein die Tatsache, dass es den Hang ja noch gibt (ist nicht frisch abgegraben) und dass er wohl bewachsen ist (auch wenn Dir die Bodenkriecher nicht gefallen, DAFÜR sind sie gut) würde mich optimistisch stimmen…
ist die Grenze jetzt am Hangfuss oder oben an der Kante (wem gehört der Hang)?
und wie steil ist er?
cu kai
Hallo!
bei den Kriechern kommt es auf die Wurzelteife/Stärke, weniger auf das Oberirdische an = je nach Art usw. - aber ich denke mal mehr als reines Gras oder so… ausserdem schützt ein „was-auch-immer“ alleine schon vom Starkregen"batsch" auf den Boden…
es kommt sehr auf die Bodenart an sich an (reiner Sand=durchlässig, steiniger Boden=viel eigene Stabilität, reiner Ton/Schluff=am labilsten…)
Steil: naja nur „steil“ ist - mit Verlaub - recht subjektiv…
schätz halt mal die Gradzahl oder die %e (100%=45°=1m hoch auf 1m „Hangtiefe“) - selbst 100% sind bei vielen Böden jetzt noch nicht wirklich ein Probelm (wenn bewachsen usw…)…
bei dem vielen Regen heuer müsste man bei gefährlichen Böden/Hängen schon irgendwelche Risse/Beulen/Rinnsale usw. sehen - ich tät mir da nicht sooo viele Gedanken machen, so wie Du das schilderst (tue mir leicht damit von hier aus, gell?..)
kannst mal ein Bild einstellen?
cu kai
Hi!
- ich habe nichts gegen die Bodenkriecher; aber halten diese
den Hang?
Kommt normalerweise auf die Pflanzenart an, manche wurzeln tiefer, andere flacher. Aber wenn der Hang bis jetzt gehalten hat - warum sollte er das in Zukunft nicht auch tun? Oder ist das neu?
- der Hang gehört zum Nachbargrundstück; die Grenze läuft
unten. Er ist steil (°?) und ca. 2.50 m hoch
Eine Idee hätte ich dazu: Du kannst ja am unteren Rand eine niedrige Mauer aufstellen, also nicht im klassichen Sinne: Kann ja Naturstein sein, eine Reihe Quader (40x40x100cm) oder große Findlinge.
Ansonsten: Was sagt denn der NAchbar dazu - vielleicht gibt es ja noch eine andere Lösung mit ihm gemeinsam?
Zur rechtlichen Seite: Im Rechsbrett fragen, FAQ beachten. Allgemein würde ich sagen: Jeder ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von seinem Eigentum keine Gefahr für andere ausgeht.
Grüße
kernig