'Hansestadt'

Hallo.

Zur Hanse haben ja zahlreiche Städte im norddeutschen Raum gehört, auch weit im Landesinneren gelegene.
Warum wurde in der jüngeren Vergangenheit, so etwa bei der Vergabe von Autokennzeichen, nur noch bei den Küstenstädten auf ihre historische Zugehörigkeit zur Hanse Bedacht genommen, während bei anderen, auch wenn sie als Hansestadt vielleicht weit bedeutender waren, heute kaum oder gar kein Bezug mehr hergestellt wird?

Grüße,
Frhr. v. Doppelripp

Hallo,

ob eine Stadt den Titel „Hansestadt“ trägt oder nicht liegt in ihrem eigenen Ermessen. So weit ich weiß kann sich aber nicht jede Stadt den Titel „Hansestadt“ geben; historische Bezüge müssen nachweisbar sein.

Somit hat nicht jede Stadt, die im MA der Hanse angehörte, auch ein Kennzeichen, dass auf die hanseatische Vergangenheit hinweist.

Gruß
Betasator

aktuelle Hanse
Hallo,

es ist ja nicht so, dass es sich um eine reín historische Sache handelt:

http://www.hansebund.org

Gruß
Andreas

Hallo,

Zur Hanse haben ja zahlreiche Städte im norddeutschen Raum
gehört, auch weit im Landesinneren gelegene.

Interessant ist hier möglicherweise das „Ende“ der Hanse.
1629 hatte die Hanse beschlossen, die Belange des Bundes auf die Städte Lübeck, Hamburg und Bremen zu übertragen.
Zum letzten Hansetag 1669 trafen sich dann noch die Städte Lübeck, Hamburg, Bremen, Danzig, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Köln, allerdings ohne ein brauchbares Ergebnis. Es blieb somit beim Bund Lübeck-Hamburg-Bremen.

Warum wurde in der jüngeren Vergangenheit, so etwa bei der
Vergabe von Autokennzeichen, nur noch bei den Küstenstädten
auf ihre historische Zugehörigkeit zur Hanse Bedacht genommen,
während bei anderen, auch wenn sie als Hansestadt vielleicht
weit bedeutender waren, heute kaum oder gar kein Bezug mehr
hergestellt wird?

Wichtig für diese Entscheidung ist wohl eher, ob sich die Städte als Hansestädte „fühlen“ oder nicht. Zum aktuellen Stand des Zusatzes „Hansestadt“ zum Städtenamen und somit zum KFZ-Kennzeichen dürfte aber eher die nach Kommunalrecht zuläsige Namensgebung (Namen und Bezeichnungen) greifen.

Gruß
Jörg Zabel