Hantieren mit Netzspannung

Tag
In kunst (Klasse13) müssen wir eine Lampe bauen, die mit 230V betrieben werden soll. Das darf doch der Lehrer garnicht, zumal der von elektrotechnik eh keine Ahnung hat.
Wie sieht denn das rechtlich aus??
Flo

Hallo Florian,

sofern der Lehrer die Sicherheitsbestimmung im Umgang mit Netzspannung einhält und diese vorallem euch erklärt, kann ihm nichts passieren. Wenn es rechtliche Grundlagen über die Installation von Netzspannung gäbe, dürfte man zu Hause noch nicht einmal eine Lampe aufhängen.

Gruß

Wolfgang

Moinmoin,
es ist so, daß alle, aber besonderst der Lehrer, sich mit einem Bein bereits im „Kalebusch“ befinden. Wie beim Autofahren, muß auch in der Elektrotechnik zunächst der „Führerschein“ her. Nun kann man sich das Leben erleichtern, indem man auf Vorschriften und Regeln verzichtet. Im Straßenverker z.B. bei rot über die Ampel fährt (in Theran ist es so üblich). Das geht solange gut, bis etwas passiert.
In der Elektrotechnik sind grundsätzlich die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der Unfallverhütung -Vorschriften und die DIN VDE-Beytimmungen.
Vorrangig zu befolgen:
-VBG1 Allgemeine Vorschrift
-VBG4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
-VBG 109 Erste Hilfe
-VBG125 Sicherheitskennzeichen am Arbeitsplatz
-DIN VDE 0100 Errichtung von Starkstromanlagen bis 1000V
-DIN VDE 0105 Betrieb von Starkstromanlagen
-DIN VDE 0132 Bekämpfung von Bränden in elektrischen Anlagen und in deren Nähe
-DIN VDE 0134 Anleitung zur ersten Hilfe bei Unfällen
-BG Gefahren des elektrischen Stromes

Diese Werke entbindet Euch allerdingst nicht von der Eigenverantwortung. Da Ihr ja später auch das Ding betreibt, seit Ihr auch für die Sicherheit verantwortlich.

Im Übrigen, es muß vor dem Hantieren ein erster Hilfe Lehrgang bzw. eine Unterweisung erfolgt sein.
Friedrich

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Als ehemaliger Schüler eines Technischen Gymnasium kann ich Dir sagen, garantiert nicht. Am Ende der 13 Klasse mussten wir eine Technische Übungsarbeit machen und da war eine der bedingung keine Spannung über 63 V Gleichsttom oder 40 V Wechselstrom. Und unsere Lehrer waren eigentlich sogar entsprechend ausgebildet.

Hallo Flo,

nur ganz knapp: Dürfen tut weder der Lehrer noch die Schüler so etwas. Wenn nix passiert, Glück gehabt. Sollte aber durch die Lampe ein Brand ausgelöst werden, oder gar Menschen zu Schaden kommen (direkt oder indirekt), dann ist auf jeden Fall der Lehrer, der Euch zu dem Blödsinn angestiftet hat dran, evtl. zu einem Teil auch der Schüler. Ich an Deiner Stelle würde es lassen.
Alternative: Baut doch eine 12V-Halogenleuchte mit einem gekauften Trafo, dann ist vom elektrischen her alles OK. Nur wenn was abbrennt, bist Du doch wieder dran. Der Selbstbau von Halogenleuchten wird ausführlich in dem Hobbythek-Buch „Licht und Lampen“ dargestellt. Da solltet Ihr mal reinschauen.

Die Erleuchtung wünscht

Jürgen

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zu dem thema:

  1. vde ist ne empfehlung! kein gesetz.
    wenn der lehrer sich an den wie es so schoen heisst:… den stand der technik haelt, dann ist es absolut in ordnung.
    wo bitte steht, dass man ne besondere ausbildung zum lampen wechseln braucht?
    und noch ne frage: wer sagt, dass die lampe betrieben wird? und unter welchen bedingungen?
    also der lehrer hat zuerstmal recht!
    bai,
    bike

zu dem thema:

  1. vde ist ne empfehlung! kein gesetz.

Falsch ! und richtig zugleich aber:

  1. Durch die UVG 1 erlangt die VDE Gesetzeskraft
  2. Sofen es sich um gleichzeitige EN (Europa Normen) handelt, sind es Gesetze.
    Die EN würde dann sogar das Grundgesetz außer Kraft setzen.

wenn der lehrer sich an den wie es so
schoen heisst:… den stand der technik
haelt, dann ist es absolut in ordnung.
wo bitte steht, dass man ne besondere
ausbildung zum lampen wechseln braucht?

Er setzt sich allerdingst in die Nesseln, und wird Nachweispflichtig, und nun beist sich die Katze in den Schwanz.

und noch ne frage: wer sagt, dass die
lampe betrieben wird?

Das ist es, wo man sich dann das Leben mit leicht macht. Ist alles Falsch und nicht geprüft, und das Ding wird angeschlossen und steht nun daumher, und ein Kleinkind kricht in der selben Gegend und berührt das Ding und bekommt eins Schlag und ist Tod…und nun?
und unter welchen

bedingungen?

immer die Schlimmsten Bedingungen sind Maßgebend.

1te Regel nach wer war das doch noch mal?

also der lehrer hat zuerstmal recht!
bai,
bike

Na Bike, heute ligst Du son bischen daneben.
Muß auch al sein.
Gruß
Friedrich

ich denke das liegt vielleicht ein kleiner irrtum vor, denn wenn ein verein das grundgesetz ausser kraft setzen kann? denn vde ist nichts anderes als ein verein in dem leider die industrie das sagen hat. und ich denke nicht dass solch ein versammlung unser grundgesetz aendern kann. denn wie steht es drin? mit absoluter mehrheit kann das gesetz geaender werden(so hab ich das gelernt und so steht es im gestztext)
und wegen dem betrieb einer anlage, der betreiber muss nachweissen dass er alles technisch moeglich und vertretbare getan hat um schaden abzuwenden.
so zumindest steht es in den vorschriften zur ce zulassung.
hm, und nun?
mich hat nur gestoert, dass hier so pauschaliert wird, der lehrer ist der dumm (um das ging es doch?) und genau das ist eben nicht der fall.

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TUN an 230V
die Lampe muß an 230V funktionieren (sonst schlechte Note)
Flo

Woher will…
Woher will der Lehrer wissen, wer von den Schülern (zwar technisches Gymnasium KL13) eine Lampe so verkabeln kann (Stecker-Kabel-Schalter-Kabel-Lampe) daß keiner zu Schaden kommt. Wo manche Mitschüler, was Elektrotechnik angeht doch einige Nullen dabei sind.
Flo

Zwar ist das auch so ungefähr meine Meinung, es hilft uns jedoch nicht weiter. Die VDE Vorschrift wird zum Gesetz sofern es eine Europanorm wird. Europäisches Recht vor Nationalrecht, Nationalrecht (Bundesrecht) vor Länderrecht usw.Durch die UVG1 sowieso und;
Dank der Durchführungsverordnung zum 2ten Energiewirtschaftsgesetz aus dem Jahr 1938 hatten die VDE Bestimmungen ja bereits ab dieser Zeit quasi Gesetzeskraft. Teile dieser Verordnung sind noch in Kraft. Es wurde lediglich die Brandschau (bis auf Bayern) abgeschaft. Dieses hat zu Folge, daß nur ca. 40% aller Anlagen auf dem Land noch sicher sind. Abgeschaft wurde die Brandschau, weil irgend ein Bundestagsabgeordneter guten Kontakt zum Wirtschaftsminister hatte und gleichzeitig ein Haus auf dem Land. In dem Haus sollte nun eine Brandschau gemacht werden. Das hat den gutesten so Erregt, daß er dafür sorgte die Verordnung zurückzunehmen.

Schönes Wochenende
Friedrich

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Hallo Florian,

wie ich ja bereits am Anfang mittteilte, muß der Lehrer eine unterweisung durchführen. Dies beinhaltet vorallem die richtige nstallations von Lampen, Stecker und sonstiges.
Wichtig hierbei vorallem, den Sinn und Zweck des Schutzleiter, wenn die Lampe, auch wenn nur zum Teil, aus Metall besteht. Sollte der Lehrer keine Unterweisung getätigt haben, weise ihn höfflich darauf hin.

Gruß

Wolfgang

zu dem thema:

  1. vde ist ne empfehlung! kein gesetz.

    bai,
    bike

VDE Normen sind anerkannte Grundlagen und Stand der Technik. Nach Paragraph 3 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel muß ein elektrisches Gerät der jeweils geltenden VDE Norm entsprechen um z. B. die Niederspannungsrichtlinie zu erfüllen. Ich würde eurem Lehrer empfehlen auf Halogen umzuschwenken oder wenigstens einen Trenntrafo für 230 V zur Verfügung zu stellen
Gruß Oli