Hapftpflicht Zeitwert

Hallo sehr geehrter Herren,
hallo sehr geehrte Frauen.,

Meine Frage an sie ist ein bekannter, hat mir versehentlich Bier auf mein Notebook gekippt.
Wir haben es der Haftpflicht Versicherung gemeldet, diese beantragte ein Kostenvoranschlag und
Kaufbeleg, dass habe ich ihr alles zugeschickt. Der Kostenvoranschlag bei einem Vertragswerkstadt, beläuft sich auf 634 €, so jetzt habe ich ein schreiben erhalten wo mir die Versicherung mitteilt das mir 314€ zugestanden werden. Sie haben ein 2 gutachten bei einer andern (Nicht vertragswerkstatt) Werkstatt gemacht. Ich habe mich auf diesen bescheit gemeldet und ihnen mitgeteilt, dass das ja nicht akzeptabel wäre. Da ich für das Geld kein Gleichwertiges Notebook b.z meins reparieren lassen kann, da mein Notebook 2009 November schon einmal in Reparatur war und dadurch meine Garantie von 2007 (Kaufdatum) um 2 Jahre wieder verlängert wurde. Da fast alle teile ausgetauscht wurde. Die nette Dame im Callcenter hat mir dann höflich aber bestimmt mitgeteilt, dass ich ja eh nur Anspruch auf den Zeitwert des Notebook habe, (Paragraf 19 BGB (sagte sie)) ich habe nachgeschaut aber nichts gefunden. Meine Frage ist kann das Rechtsgültig sein, dass ich jetzt hier auf meinem Schaden sitzen bleibe, weil so kriege ich weder ein Gleichwertiges noch Mein Notebook zurück. Welches ich unbedingt für die Schule benötige, da ich einen IT Lehrgang mache.

Mit Freundlichen Grüßen Torsten Brosch