Jemand hat von dieser Firma eine Rechnung per Mail bekommen über ca 90€. Er hat sich nirgends angemeldet oder auch nur mit seinem richtigen Namen irgendwas gemacht. Sollte er diese Rechnung ignorieren oder irgendwie reagieren?
Dass diese Firma nicht ganz koscher ist, hat dieser jemand schon rausgefunden.
Nein, hat er nicht!!
Er hat sich nirgends angemeldet! Und wenn er sich mal irgendwo anmeldet, dann nicht mit richtigem Namen, sondern mit Spitznamen.
Dort aber generell nicht!!
Und er würde in der Rechnungsmail auch nicht mit Namen angesprochen werden, sondern mit der EMail Adresse.
Wenn keine Anspruchsgrundlage da ist, warum sollte man zahlen? Entweder nichts machen und abwarten oder anschreiben und die Anspruchsgrundlage erfragen (ich würde aber eher nichts machen).
Oft sind solche „Rechnungen“ reine Abzocke, wenn der Adressat zahlt, dann ist er selber schuld.
sagen wir mal so: Damit Happy-XXX den [email protected] verklagen kann, müssten die ja erst einmal wissen, wie der heißt und wo der wohnt.
GMX wird es Happy-XXX sicher nicht sagen. Würde Happy-XXX dann eine Strafanzeige gegen [email protected] wegen Eingehungsbetruges stellen? (bestimmt auch mal schön, wenn man nicht immer Beschuldigter ist)
Und würde der Staatsanwalt das dann im öffentlichen Interesse und beim Mailprovider ermitteln, welche Person und Adresse hinter dem Account steht, weil hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Inhaber von [email protected] das erstens überhaupt war und zweitens eine tatsächlich bestehende Schuld prellen wollte, so dass dann Happy-XXX über eine Akteneinsicht kommen würde?
ich hab da eher das Gefühl, dass eher eine strafbare Handlung seitens des Rechnungsstellers vorliegt!
Diverse „Firmen“ treten ja öfters mal mit der Masche auf, unberechtigte Forderungen zu erheben! Je nachdem wie weit sie gehen, kann man dann auch mal mit dem Schreiben eines Inkassobüros rechnen. Zu diesem Zeitpunkt würden wir dann über einen Forderungsbetrag von mind. 500,- € reden, welches vermutlich mit einem Anwaltsschreiben und dessen Honorarnote flankiert wird.
Aber auch hiervon sollte man sich bei nicht bestehendem Anspruch nicht abschrecken lassen und jede Zahlung verweigern.
Meine Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass seitens der Betroffenen regelmäßig ein Handlungsbedürfnis besteht. Dann könnte man ein den Anspruch negierendes Schreiben verfassen, die zuständige Verbraucherschutzstelle kontaktieren oder Strafanzeige erstatten.
Im Übrigen ist meinen Vorgängern zuzustimmen, dass Handlungsbedarf erst bei Zustellung des Mahnbescheids oder einer Klage besteht. Dies wird regelmäßig jedoch nicht passieren.