Frage klingt zwat etwas komplizierter aber wäre interessehalber mal schoön zu erfahren.
(aus dem Bilckwinkel eines Untermieters)
Frage klingt zwat etwas komplizierter aber wäre interessehalber mal schoön zu erfahren.
(aus dem Bilckwinkel eines Untermieters)
Hallo,
och da gibt es so einiges:
Aus Sicht des Untermieters ist der Hauptmieter sein (unter-)Vermieter.
Mit dem eigentlichen Vermieter hat der Untermieter keinen Vertrag. Hat der Vermieter einen Räumungsanspruch gegen seinen Mieter, dann muss auch der Untermieter die Wohnung räumen.
Der Hauptmieter haftet zunächst seinem Vermieter gegenüber auch für Schäden, die sein Untermieter verbockt…allerdings gilt für den Untermieter auch eine Obhutspflicht (seinem Vermieter gegenüber).
Unter gewissen Voraussetzungen gelten verkürzte Kündigungsfristen.
Weiteres siehe hier:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/untermiete-1.html
usw.
Grüße
Mau
Gennerell ja, aber es gibt bei unterbiete unter Umständen ein verkürzte Kündigungsfristen.
Was heißt in diesem fall „generell“? Und wie genau sehen diese Rechte aus?
Generell bedeutet, dass der Mieter zum Vermieter wird und so auch die gleichen Rechte und Pflichten hat, wie bei normalen Wohnungs - Mietverhältnisse ohne Untermieter. Bis auf einige Ausnahmen wie z.B. die angesprochenen Kündigungsfristen.