Unternehmen erstellt Branchensoftware (Standard-Software, die an viele Unternehmen verkauft wird). Natürlich gibt es bestimmte Mindest-Anforderungen an die Hardware/Betriebssystem usw.
Das Unternehmen teilt diese Voraussetzungen den Kunden mit.
Jeder Kunde hat einen Wartungsvertrag, der gewährleistet, dass das Unternehmen aktuelle Updates bekommt.
Natürlich wird die Software weiterentwickelt und nach etlichen Jahren kann die Software auf der Hardware, auf der sie früher mal lief, nicht mehr funktionieren.
Welche Möglichkeiten hat das Unternehmen, um rechtlichen Ärger mit Kunden zu verhindern, die sich von uralter Hardware nicht trennen wollen?
Gibt es evtl. irgendwo gute Beispiele für derartige Formulierungen?
Natürlich wird die Software weiterentwickelt und nach etlichen
Jahren kann die Software auf der Hardware, auf der sie früher
mal lief, nicht mehr funktionieren.
Dann sollten aber die alten Versionen noch nutzbar bleiben. Neue Versionen gehen oft nicht. Windows 95 ist nicht mehr für Internetanwendungen nutzbar, da es keinerlei Updates mehr gibt. Das wäre zum Beispiel eine Möglichkeit: Es werden keine Updates mehr angeboten.
Welche Möglichkeiten hat das Unternehmen, um rechtlichen Ärger
mit Kunden zu verhindern, die sich von uralter Hardware nicht
trennen wollen?
Mh. Ich meine, in Lizenzverträgen steht oft, dass es nur eine Nutzungerlaubnis ist, die wohl von beiden Seiten auch gekündigt werden kann.
Gerade bei Unternehmen, die ja oft jährlich auch blechen müssen, um die Software zu nutzen, könnte man einfach die Lizenzverlängerung verweigern.
musst halt mal lesen, was in den Vereinbarungen z. B. für Virenscanner steht.
Gibt es evtl. irgendwo gute Beispiele für derartige
Formulierungen?
Eine faire Formulierung würde vielleicht so aussehen:
X. Systemvoraussetzungen
X-Soft benennt zu jedem Produkt Mindestanforderungen an den Computer, damit ein Betrieb der jeweiligen Software gewährleistet ist. Sind diese Anforderungen seitens des Kunden nicht erfüllt, so hat dieser keinen Anspruch auf die Funkion der Software. Im Zuge der Verbesserung unserer Produkte bezogene Softwareaktualisierungen können u.U. zusätzliche und/oder höhere Anforderungen an den Computer bedingen. Veränderte Mindestanforderungen an die Hardware des Kunden werden diesem in jedem Falle vor der Aktualiserung mitgeteilt.
Erfüllt die Hardware die Anforderungen nicht, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Bereitstellung einer für ihn geeigneten Software durch X-Soft. In diesem Fall räumen wir dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein. Vorauszahlungen für die Bereitstellung von Softwareaktualisierungen werden anteilig erstattet. Der Kunde kann nach eigenem Wunsch auch den Wartungsvertrag „Komplett Service“ (MIT Aktualisierungen) in den Wartungsvertrag „Basis Service“ (OHNE Aktualisíerungen) umwandeln.
Auch hier werden Vorauszahlungen anteilig erstattet.
X. Systemvoraussetzungen
X-Soft benennt zu jedem Produkt Mindestanforderungen an den
Computer, damit ein Betrieb der jeweiligen Software
gewährleistet ist.
Könnte X-Soft diese Mindestvoraussetzungen auch relativ ausdrücken?
Also nicht: Windows XP, Vista, 7, 2003, 2008, 2008R2 sondern Microsoft Desktop- bzw. Server-Betriebssystem, für das Microsoft mindestens Extended-Support gewährleistet?
Damit fällt irgendwann 2014 oder 2015 XP raus. Wenn die Software dann beim Kunden noch läuft, ist es sein Glück, wenn nicht, muss er halt auf Vista oder 7 updaten.
bezogene Softwareaktualisierungen können u.U. zusätzliche
und/oder höhere Anforderungen an den Computer bedingen.
Veränderte Mindestanforderungen an die Hardware des Kunden
werden diesem in jedem Falle vor der Aktualiserung mitgeteilt.
Erfüllt die Hardware die Anforderungen nicht, so besteht
seitens des Kunden kein Anspruch auf Bereitstellung einer für
ihn geeigneten Software durch X-Soft. In diesem Fall räumen
wir dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein. Vorauszahlungen
für die Bereitstellung von Softwareaktualisierungen werden
anteilig erstattet.
Problem wäre: will der Kunde kurzfristig einen relativ langfristigen Veetrag kündigen, ersteigert er sich eine Möhre bei Ebay, die den früheren Bedingungen entspricht und kündigt den Vertrag, weil ja das aktuelle Update nicht drauf läuft.
Der Kunde kann nach eigenem Wunsch auch
den Wartungsvertrag „Komplett Service“ (MIT Aktualisierungen)
in den Wartungsvertrag „Basis Service“ (OHNE Aktualisíerungen)
umwandeln.
Schwierig bei einer Software- die auch lohnrelevant ist. Das Lohn-Programm mit Stand 2011 kann man 2012 nicht mehr einsetzen, da die Berechung auf jeden Fall falsch ist.