Hallo,
mal angenommen, ein Softarehaus erstellt eine wirtschaftliche Software, die permanent an Kundenanforderungen und gesetzliche Anforderungen angepasst wird.
Natürlich benennt das Softwarehaus Systemvoraussetzungen für die Kunden.
A) Was aber, wenn z.B. ein Unternehmen im Jahr 2000 die Software erworben hat und einen Wartungsvertrag hat, durch aktuelle Anpassungen aber die Software unter der damaligen Hardware nicht mehr läuft?
Der Kunde besteht darauf, seine Hardware nicht anzupassen.
B) kann sich der Hersteller in Kauf- und Wartungsverträgen spätere Anpassungen im vernünftigen Rahmen der Hw-Voraussetzungen vorbehalten? Ohne das der Kunde ein Kündigungsrecht hat?
Viele Grüße
Holygrail