Hardwareaustausch auf Garantie - Lieferfristen

Hallo Liebe Experten,

ich habe Ende November 2009 ein Problem an meinem PC festgestellt, sprich, einen Defekt des DVD-Laufwerkes. Da ich für meinen PC noch Garantie habe, wurde mir seitens des PC-Herstellers per E-Mail zugesagt, dass mir ein neues Laufwerk im Austausch zugeschickt würde. Die Versandbestätigung erhielt ich per E-Mail am 03.12.2009 mit der Angabe, dass der Versand maximal 5 Werktage dauern würde. Das besagte Laufwerk ist mit Stand 17.01.2010 bisher noch nicht bei mir eingegangen. Bei allen Rückfragen per E-Mail(beim Support)seit dem 10.12.09 wurde ich bisher stets nur vertröstet. Der Versand sei im System verzeichnet und es könne nur noch am Lieferanten liegen. Daher nun hier meine diesbzgl. Fragen:

  1. Gibt es eine maximale Frist, welche der Hersteller für den Hardwareaustausch einhalten muss oder muss ich ihm eine solche Frist setzen?

  2. Wenn es Fristen gibt, welche alternativen Mangelausgleichsforderungen könnte ich zum Ansatz bringen?

Danke für alle Antwortenden im Voraus!

Gruß

Henner

Hallo,

  1. Gibt es eine maximale Frist, welche der Hersteller für den
    Hardwareaustausch einhalten muss oder muss ich ihm eine solche
    Frist setzen?

eine Garantie ist ein freiwilliges Leistungsversprechen des Garantiegebers. Daher gibt es defacto keinerlei gesetzliche Regelungen dazu, also auch keine Fristen.

Gruß

S.J.