Hart4 frage von bg nummer

ALSO ICH LEBE MIT MEINER TOCHTER MEINEM SOHN UND MEINER ENKELTOCHTER ( TOCHTER MEINER TOCHTER) IN EINER WOHNUNG;
NUN HAT SIE (MIT ENKELTOCHTER) EINE BG NUMMER UND ICH (MIT MEINEM SOHN)
ICH WÜRDE JETZT EINE ARBEIT BEKOMMEN WO ICH AUS HARTZ$ RAUS FALLEN WÜRDE (MIT MEINEM SOHN)
BEKOMMT SIE WEITERHIN IHR MIETSZUSCHUSS UND IHREN LEBENSUNTERHALT???
WIE WIRD DAS ALLES BERECHNET?
BITTE UM ANTWORT:

Aber natürlich bekommt deine Tochter alles was sie vorher bekommen hat , weil sie eine eigene BG darstellt.
Ihr braucht keine Angst zu haben das da was wech fällt.

ok dann bin ich beruhigt
hab noch ein paar mehr fragen, hast du ahnung von hartz4?

Aber natürlich bekommt deine Tochter alles was sie vorher
bekommen hat , weil sie eine eigene BG darstellt.
Ihr braucht keine Angst zu haben das da was wech fällt.

Wie das berechnet wird kann ich Dir leider nicht sagen.
Du musst Dich ja eh auf dem Jobcenter melden und dort auch angeben das Du wieder Arbeit aufnimmst und was Du verdienst.
Wenn Sie eine eigene BG hat dann bekommt sie auch weiterhin Miet-und Heizkostenzuschuss. Wie das mit den Lebenshaltungskosten berechnet wird kann ich leider nicht sagen.
Kläre es bitte rechtzeitig mit dem Jobcenter ab um unnötige Rückzahlungen zu vermeiden.
Gruß, Manfred

Erst mal würde ich eine Tastatur kaufen die nicht alles immer groß schreibt. Das ist unhöflich unübersichtlich und macht sich bei Bewerbungsschreiben bestimmt nicht gut.

Bei BG rate ich einfach mal ins blaue oder lasse es außer acht da ich keine … ach Bedarfsgemeinschaft ok habe verstanden.

Kurz und knapp, Sie wohnen zusammen ihr Gehalt wird bei der Tochter angerechnet. Sie bekommt bestimmt Kindergeld. Das wird eh schon ihnen und ihr angerechnet. Fakt ist, so lange Sie zusammen wohnen zählt ihr Verdienst bei allen anderen Sohn/ Tochter/ … mit.

Hallo!
Ihre Tochter erhält weiterhin alles Geld, wahrscheinlich sogar etwas mehr, da Sie sicherlich als Bedarfsgemeinschaft geführt worden sind.
Die Berechnung der Höhe, schauen Sie hier: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…
Tschüß

Hallo,

musst du auf dem Amt nachfragen. Ist deine Tochter und ist wohl auch eine Bedarfsgemeinschaft. Also kompliziert.

Gtuß

Ja, denn sie ist mit ihrem Kind -wie du auch, eine eigene BG.

Leider weiß ich darüber keinen Bescheid. Tut mir Leid.

MfG Mona3

Hallo,

das weiß ich leider auch nicht so genau.

LG E. Aigner