Hart4 frage wichtig

Hallo
Habe eine wichtige frage. Meine Mutter wohnt in einer 3 Zimmer wohnung die Miete ist warm 850 Euro. Die arbeitet auf Teilzeit und bekommt aufstockend Leistung. Ich möchte mit meiner mutter zusammen wohnen bin 26 und im letzten Ausbildungsjahr, verdiene 348 Euro. Meine Frage wird sich dann die Miete durch 2 teilen obwohl ich so wenig verdiene oder wie darf ich mir das vorstellen ? Habe noch bie Leistung beabtragt ist mein erstes Mal und meine mutter kennt sich auch nicht aus.

Die Kaltmiete ist bei 500 irgendwas
Meine Mutter bekommt 500 ausgezahlt und ich habe Gluten und Laktose allergie. Meine Mutter kann wegen Diabetes nicht Vollzeit arbeiten. Und ich kann keinen zweitjob annehmen weil ich bald Prüfungen habe. Eine billige wohing in Hamburg zu finden ist auch schwer.

Du kannst mit Deiner Mutter keine Bedarfsgemeinschaft bilden; also werdet ihr im Grundsatz getrennt berechnet.
Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II wird ins Leere laufen.

Grundsätzlich wird der Mietanteil der Leistung der Mutter halbiert; man kann zwar einen abweichenden Untermietvertrag abschließen, der aber zwischen Verwandten nur seltem im ersten Anlauf anerkannt wird, sofern er nicht eine angemessene und üblich Miethöhe umfasst.

Möglicherweise besteht aber im Rahmen Deiner Ausbildung die Möglichkeit, ebenfalls mit Alg2 aufzustocken …