Hart4empfänger ablehnen

Ich habe davon gelesen, dass es Hartz4-Empfänger besonders schwer haben eine Wohnung anzumieten. Weshalb nimmt man an, dass ein Mieter der Hart4 bekommt ein schlechterer Mieter sein soll, als ein berufstätiger Mieter? Meist zahlt doch das Amt die Miete und dann ist doch alles abgesichert.

Hallo

Vielleicht aus demselben Grund, aus dem du annimmst, dass “Hartz IV“- Bezieher nicht berufstätig sind ? :wink:
Es gibt da sehr viele Vorurteile - die durch die Politik(er), Wirtschaftsvertreter und Medien/TV gezielt aufgebaut und verbreitet wurden und werden.

Bereits ein Drittel der erwerbsfähigen „Hartz IV“- Bezieher sind Berufstätige (rund 1.37 Millionen) ! Sie können mit ihrem geringen Lohn plus ALG2-vorrangigen Leistungen ihr Existenzminimum nicht komplett aus eigenen Mitteln decken , obwohl sie häufig in Vollzeit arbeiten. Und deshalb benötigen sie ergänzend ALG2- Hilfe.
„Hartz-IV-Bezieher“ und „berufstätiger Mieter" ist also häufig Dasselbe - und nicht notgedrungen ein Gegensatz :wink:

Es wird auch unter den Vermietern wohl einige geben, die sich dank der Medien (RTL-
„Sozialschmarotzer"- Dokus usw.) ein pauschales Negativbild vom angeblich „typischen Hartz IV- Bezieher“ zurechtgebastelt haben, das mit der Realität allerdings sehr selten etwas gemeinsam hat. RTL & Co. verkaufen bekanntermaßen gerne das Image der bildungsfernen, proletenhaften und erziehungsunfähigen „Hartz IV"- Eltern mit zahlreichen Kindern und erhöhtem Nikotin- und Alkoholkonsum.(Und so eine Familie wäre nicht unbedingt der Traum der meisten Vermieter… )

Tatsächlich aber verfügen über 70 % der Niedriglöhner über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Hochschulabschluss (lt. IW-Studie).
Und 64 % der ALG2- Bedarfsgemeinschaften sind kinderlos (53 % Single- Haushalte, 11 % Paare ohne Kinder). Lediglich 19 % sind Alleinerziehenden- Haushalte und 14 % Paar-Haushalte mit Kindern. 76.9 % der Bedarfsgemeinschaften bestehen lediglich aus 1 oder 2 Personen (56.2 % aus 1 Person, 20.7 % aus 2 Personen), 11.7 % aus 3 Personen - und gerade mal 6.8 % bestehen aus 4 Personen, 4.6 % aus 5 oder mehr Personen).
(Zahlen laut Monatbericht Februar 2012 der Bundesarbeitsagentur)

Also mit der RTL- „typischen Hartz IV- Familie“ ist es real nicht weit her.

Hinzu kommt wohl auch, dass sich bei vielen Vermietern die Sprüche von Frau von der Leyen und Co. eingeprägt haben, wonach man z.B. Leistungen für die Kinder mit Gutscheinen / Sachwerten (und nicht mit BARgeld- Auszahlung) gewährt… um „sicherzustellen“, dass diese „Leistungen auch tatsächlich bei den Kindern ankommen“.
Damit wird der Eindruck vermittelt, dass ALG2- Bezieher häufig die an sie ausgezahlten Leistungen zweckentfremdet ver(sch)wenden würden.

Und da wird sich vielleicht auch so mancher Vermieter denken: „Wer weiss, ob sie den Mietzuschuss, den sie vom Jobcenter bekommen, nicht auf den Kopf hauen… und dann schulden sie mir Miete… und ich kriege sie wohlmöglich nicht mal mehr aus der Wohnung raus“… usw. usw. -

Ein anderer Grund, warum viele ALG2-Bezieher es schwer haben, eine Wohnung zu finden, liegt schlichtweg in den maximalen „angemessenen" Wohnkosten, die die örtlichen Jobcenter für eine Wohnung vorgeben - teilweise unzulässigerweise und entgegen geltender Rechtsprechung.
In Berlin z.B. darf eine „angemessene" Wohnung für eine 2-Personen-Bedarfsgemeinschaft maximal 440 Euro Warm(!)miete kosten. Und so eine Wohnung in Berlin zu finden… schwierig.

Andere Vermieter befürchten vielleicht auch, dass ihre Mieten nicht sicher sind, weil dem Bezieher aus irgendeinem Grund die ALG2-Leistung gekürzt werden könnte und er wohlmöglich kein anderes Einkommen hat.

LG