Hallo,
hier ein Spezialfall, den mir bis jetzt keiner ausreichend beantworten konnte:
theoretisch kann ein Unternehmer aus D nach Rumänien die Ware netto verkaufen.
Dafür muss er sich (theoretisch) nur die Steuernummer bestätigen lassen.
Vorgeschichte: auf einem IHK-Vortrag malte ein Anwalt einer richtig grossen Steuerkanzlei düstere Bilder von Fällen, in denen dieser U.steuerbetrag nachzuentrichten war, weil dem FA die dazu gemachten Angaben nicht ausreichten. Teils, weil die Steuernummer des ausländischen Geschäftspartners nicht geprüft oder nicht mehr aktuell war oder aus anderen Gründen (kein Nachweis der Ausfuhr aus D, Auszug aus Handelsregister in Rumänien fehlte usw.).
Frage: wer gibt einem Unternehmer eine kostenfreie, aber rechtsbindende Auskunft, wie zu verfahren ist? Das FA? Und wenn die zuständige Bearbeiterin sich nicht auskennt und deswegen sicherheitshalber eine negative Auskunft gibt -am Besten eh nur mündlich?
Oder ein Steuerberater, der sich erstmal für viel Geld da reinarbeiten muss und im Streitfall mit dem FA das Weite sucht?
Problem: der Nettoverkauf gibt Firmen große Vorteile im Wettkampf, aber wenn dann im Extremfall die Steuern zusätzlich gezahlt werden müssten, geht das Geschäft den Bach runter.
Wie sollte sich ein Geschäftsmann am Besten verhalten?
Vielleicht hat jemand einen guten Tipp?
Danke, Helge
PS: Steuerberatung ist finanziell nicht drin, und es geht um Geschäfte mit ständig wechselnden Geschäftspartnern (St.Nr.-Abfrage durch die Vielzahl extrem umständlich!)