Harte Nuss: USt. in europäischen Handel weglassen?

Hallo,
hier ein Spezialfall, den mir bis jetzt keiner ausreichend beantworten konnte:
theoretisch kann ein Unternehmer aus D nach Rumänien die Ware netto verkaufen.
Dafür muss er sich (theoretisch) nur die Steuernummer bestätigen lassen.
Vorgeschichte: auf einem IHK-Vortrag malte ein Anwalt einer richtig grossen Steuerkanzlei düstere Bilder von Fällen, in denen dieser U.steuerbetrag nachzuentrichten war, weil dem FA die dazu gemachten Angaben nicht ausreichten. Teils, weil die Steuernummer des ausländischen Geschäftspartners nicht geprüft oder nicht mehr aktuell war oder aus anderen Gründen (kein Nachweis der Ausfuhr aus D, Auszug aus Handelsregister in Rumänien fehlte usw.).
Frage: wer gibt einem Unternehmer eine kostenfreie, aber rechtsbindende Auskunft, wie zu verfahren ist? Das FA? Und wenn die zuständige Bearbeiterin sich nicht auskennt und deswegen sicherheitshalber eine negative Auskunft gibt -am Besten eh nur mündlich?
Oder ein Steuerberater, der sich erstmal für viel Geld da reinarbeiten muss und im Streitfall mit dem FA das Weite sucht?

Problem: der Nettoverkauf gibt Firmen große Vorteile im Wettkampf, aber wenn dann im Extremfall die Steuern zusätzlich gezahlt werden müssten, geht das Geschäft den Bach runter.

Wie sollte sich ein Geschäftsmann am Besten verhalten?

Vielleicht hat jemand einen guten Tipp?

Danke, Helge

PS: Steuerberatung ist finanziell nicht drin, und es geht um Geschäfte mit ständig wechselnden Geschäftspartnern (St.Nr.-Abfrage durch die Vielzahl extrem umständlich!)

Wie sollte sich ein Geschäftsmann am besten verhalten?

Es liegt im Eigeninteresse des Geschäftsmannes, die steuerliche Identität des Kunden bezüglich der Unternehmereigenschaft und der Berechtigung, an ihn netto zu liefern, zweifelsfrei nachprüfbar festzustellen, gleiches gilt für die Nachweise, daß an ihn geliefert wurde.

Scheinbar sind die Nachweis- und Sorgfaltspflichten dem Geschäftsmann bekannt , so daß er selbst abschätzen muß, wie locker er diese handhabt und dementsprechend das Risiko einer teilweisen USt-Nachzahlung (sind ja nur bis zu 19%…) eingeht, dafür aber mehr Umsatz hat, weil er nicht so einen Aufwand mit der Prüfung betreibt.

Bleibt also abzuprüfen, ob der Aufwand der zweifelsfreien Nachprüfung höher als das finanzielle Risiko der USt-Nachzahlung ist. Letztlich sollte die Verkaufspreiskalkulation auch all’ diese Probleme, vorrangig natürlich die Nachprüfungsaufwendungen berücksichtigen…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Servus,

die Überprüfung einer USt-ID-Nummer ist eine Sache von etwa einer Minute:

http://evatr.bff-online.de/eVatR/

BTW: Die Praxis zeigt, daß der Ausdruck der online erhaltenen Bestätigung, obwohl diese aus formalen Gründen die Finanzverwaltung nicht bindet, bei jeder USt-Außenprüfung jedem Prüfer genügt. Es sei denn, es wurde ganz offensichtlich beschissen; aber das steht hier ja nicht zur Debatte.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Beantwortungen - interessant sind beide Darstellungen, weil sie die Problematik mit anderen Worten beschreibt:
ein ehrlich arbeitender Geschäftsmann muss sich entweder mit erheblichen Aufwand absichern, um wettbewerbsfähig zu bleiben oder er verkauft ausschliesslich mit USt. und ist dann auf dem Markt uninteressant, weil „um 19% teurer“.
Na ja, ist ne harte Welt da draussen.
In diesem Sinne, nochmals danke für die Antworten!
Grüsse, Helge