Hartz 4

hallo,

ich bin im moment ausbildungssuchend gemeldet und habe kein Einkommen, auch Kindergeld bekomme ich im moment keines mehr. Ich wohne mit meinem freund zusammen in einer 78,35qm whg und habe bei ihm einen Untermietvertrag, die miete von 550euro teilen wir und(naja, d.h. im moment zahlt mein freund für uns beide).
wegen unüberbrückbaren differenzen ist meine mutter aber auch nicht bereit mich wieder einziehen zu lassen.
kann ich hartz 4 oder andere Unterstützung beantragen? Bitte helfen Sie mir

lg Danica Worms

Hallo,

ja naklar kannst du Hartz4 beantragen, natürlich musst du dich dann auch bemühen arbeit zu finden und die Angebote die du denn erhälst auch nach gehen ansonsten bekommst du eine sanktion und das willst du bestimmt nicht.Und Kindergeld kannst du auch beantragen insofern das nicht deine Mutter einbehält.Bitte

Grundsätzlich kannst Du Hartz4 beantragen. Es spielen in Deinem Fall mehrere Faktoren mit, damit ein Antrag bei der Arge erfolgreich ist.

  1. Du mußt 25 Jahre alt sein, ansonsten sind Deine Eltern Unterhaltspflichtig. Wobei Du auf dem Amt angeben kannst, daß Deine Mutter Dich nicht mehr bei Dir wohnen läßt.

  2. Der Mietvertrag ist total richtig.

  3. Du mußt offiziel in dieser Wohnung ein eigenes Zimmer bewohnen.

  4. Es muß eine Bedarfsgemeinschaft bestehen.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, daß Ihr Beide einen Antrag auf Wohngeld stellen könnt, es kommt aber auf das Gehalt von Deinem Freund an.
Grundsätzlich könntest Du auch von Deinen Eltern, eben aufgrund daß Deine Mutter Dich nicht bei Dir wohnen lassen möchte, Unterhalt verlangen. Denn die Eltern sind verplichtet Dich bis 25 zu Unterhalten, und erst ab 25 zahlt das Amt. Aber in Deinem Fall sehe ich eine Notsituation.
Ich empfehle Dir mal ein Beratungsgespräch bei einem
Anwalt in Anpruch zu nehmen, denn dieser kann Dir genau erklären was möglich ist.

Hallo,
dies könnte sehr schweirig werden erst muss geklärt sein vom jugendamt ob du evtl mit zwang zu deiner mutter wieder musst. falls ja hast du keine chancen.
Da du zur untermiete wohnst würde ich dir eher raten dich auf wohngeld zu melden. dies würde in deinem fall schätzungsweise 40 % der miete übernehmen.

grüße

christian

Hallo daniela;

es kommt bei diesem sachverhalt auf dein alter an.

unter 25 muß eine amtliche begründung her, warum das wohnen bei einen eltern unzumutbar ist.

ferner kommt es darauf an, wann du ausgezogen bist und mit welchen finanziellen polster u abgesichert warst.

es kann dir passieren, das man sonst dir das vorsetzliche erschleichen von hilfeleistungen unterstellt, da u vorher wusstes das du ohne geld, den auszug nicht realisieren kannst.

also viele fragen stehen offen…bring den sachverhalt daher etwas genauer.

gruss [email protected]

hallo,sorry, weiss ich nichtr.

ich bin im moment ausbildungssuchend gemeldet und habe kein
Einkommen, auch Kindergeld bekomme ich im moment keines mehr.
Ich wohne mit meinem freund zusammen in einer 78,35qm whg und
habe bei ihm einen Untermietvertrag, die miete von 550euro
teilen wir und(naja, d.h. im moment zahlt mein freund für uns
beide).
wegen unüberbrückbaren differenzen ist meine mutter aber auch
nicht bereit mich wieder einziehen zu lassen.
kann ich hartz 4 oder andere Unterstützung beantragen? Bitte
helfen Sie mir

lg Danica Worms