Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
bei meiner Anfrage handelt es sich um die Miete für eine Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern 16 und 18 , beide Schüler. Das Problem, sie hatte eine Wohnung etwas ausserhalb, als sie feststellt ,das sie sich ihr Auto nicht mehr leisten kann, hat sie beschlossen näher an die Stadt zu ziehen. ( Hartz 4 )
Dem Umzug hat die Sachbearbeiterin vom Amt aber nicht zugestimmt und den Mehraufwand nicht bewilligt, obwohl die Miete im Rahmen dessen ist, der ihr laut Tabelle zusteht. Begründet wird es damit, das sie nur die Höhe der letzten Miete berücksichtigen kann.
Darf sie das denn?? Die 60 Euro gehen natürlich im täglichen leben ab.
Freundliche grüße und besten dank
Guten Morgen,
leider kenne ich mich mit Mieten in Verbindung mit Hartz IV nicht aus.
Gruß
Armin
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Hallo Herr Gerlach,
also dieses Handling wäre mir neu! „Das Amt“ versucht auf jeden Fall zu sparen - egal wie!
Gegen den Bescheid ganz klar Einspruch einlegen! Wenn möglich als „Eil-Antrag“ die Anfrage auf Bewilligung vorsichtshalber nochmals stellen.
Damit die Wohnung nicht verloren geht.
Das Problem ist zusätzlich, dass die Wohnung vom Amt genehmigt sein muss, bevor man den Mietvertrag unterzeichnen darf. Schwierigkeit dadurch manchmal: Der Vermieter bekommt so mit, dass zukünftiger Mieter Hartz4-Empfänger ist, und das könnte ein k.o.-Kriterium werden. Leider!
Wenn sich ihre Bekannte das Auto nicht mehr leisten kann, interessiert es dort wenig. Für das Amt zählt: „Die wohnen billig“ - und es gibt ja nen öffentlichen Personennahverkehr. Hier stellt sich aber wirklich die Frage, ob sich die Kosten dafür nicht mit denen eines KfZ- aufrechnen?
Also diesen Entscheid auf jeden Fall nicht wortlos schlucken!
Ich wünsche viel, viel Glück!
zaubermaus
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Hallo Dieter,
zwingend notwendig aus beruflichen Gründen war der Umzug ja nicht.
Das Amt könnte ja auf den ÖPNV verweisen.
Gibt es aber unregelmässuge Arbeitszeiten, kann das nicht rechtens sein.
Ich würde in jedem Fall Widerspruch einlegen.
noch ein Tipp: Werdet Mitglied beim VdK. Jahresbeitrag € 45. Aber sofortiger Sozialrechtsschutz, ohne Wartezeit.
Gruß Günter