Hartz 4

Hallo,
bei meiner Anfrage handelt es sich um die Miete für eine
Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern 16 und 18 , beide
Schüler. Das Problem, sie hatte eine Wohnung etwas ausserhalb,
als sie feststellt ,das sie sich ihr Auto nicht mehr leisten
kann, hat sie beschlossen näher an die Stadt zu ziehen. (
Hartz 4 )
Dem Umzug hat die Sachbearbeiterin vom Amt aber nicht
zugestimmt und den Mehraufwand nicht bewilligt, obwohl die
Miete im Rahmen dessen ist, der ihr laut Tabelle zusteht.
Begründet wird es damit, das sie nur die Höhe der letzten
Miete berücksichtigen kann.

Darf sie das denn?? Die 60 Euro gehen natürlich im täglichen
leben ab.


Guten abend, Herr Gerlach.

Eine Anfrage mit gleichlautendem Wortlaut hatte ich ihnen doch schon beantwortet.
Ist das nicht bei ihnen angekommen? Geben Sie mir bitte Bescheid, denn wenn da etwas schief gelaufen ist, schreibe ich es nochmals. Viele Grüße zaubermaus

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Guten abend, Herr Gerlach.

Eine Anfrage mit gleichlautendem Wortlaut hatte ich ihnen doch
schon beantwortet.
Ist das nicht bei ihnen angekommen? Geben Sie mir bitte
Bescheid, denn wenn da etwas schief gelaufen ist, schreibe ich
es nochmals. Viele Grüße zaubermaus

hallo!!

doch , sorry!!
danke hat meine meinung nur bestätigt.
war nur so, das ich 9 leute angeschrieben hab und nur 2 hatten geantwortet. deshalb hab ich nochmals und hab diesmal einfach nur von hinten angefangen…

nochmals dank und schönen sonntag :smile:

tut mir leid, das weiß ich so leider auch nicht…

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Das klingt für mich auch etwas dämlich. Das Amt kann doch froh sein das man sich Privat und Persönlich bemüht seine Wirtschaftliche Lage zu verbessern und legt dann noch Steine in den Weg???

Meine Mutter zieht z.Z. auch um, auch Hartz 4 mit meinem Bruder (20, Lagerfacharbeiter) und bekommt sogar den Mehraufwand für den Umzug gestellt. Ob dieser bewilligt wurde weiß ich zwar noch nicht. Aber ich könnte da nachfragen. Eine Umzugsfirma war schon bei ihr und rechnete für das Amt schon mal einen Vorkostenanschlag aus. Bei meiner Mutter wird der Umzug also sogar noch voll Unterstützt. Es kann bei ihnen also nicht anders sein als bei andere. Ich würde da noch mal Nachfragen. Auch würde ich nicht zu der Tante gehen wo ihr Geld Verwaltet (Leistungsmanager) sondern auch mal beim Fallmanager (Verwaltet die Job suche und die Vermittlungen) nachfragen. Diese Fallmanager arbeiten Unabhängig von ihrer Leistungsmanager und können intern noch einiges klären.

Hallo, also bevor man umzieht als Hartz 4 Empfänger muss man das mit dem zuständigen Jobcenter abklären und sich die Zustimmung am besten schriftlich geben lassen. Da ihre Bekannte ohne Zustimmung umgezogen ist, muss das Amt die höhere Miete (auch wenn diese im Rahmen liegt) nicht übernehmen. Sie kann nur auf Verständnis hoffen und einen Widerspruch gegen den neuen Bescheid einlegen und es beim Teamleiter versuchen.
Gruß
Jenny

Hallo,

bei meiner Anfrage handelt es sich um die Miete für eine
Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern 16 und 18 , beide
Schüler. Das Problem, sie hatte eine Wohnung etwas ausserhalb,
als sie feststellt ,das sie sich ihr Auto nicht mehr leisten
kann, hat sie beschlossen näher an die Stadt zu ziehen. (
Hartz 4 )
Dem Umzug hat die Sachbearbeiterin vom Amt aber nicht
zugestimmt und den Mehraufwand nicht bewilligt, obwohl die
Miete im Rahmen dessen ist, der ihr laut Tabelle zusteht.
Begründet wird es damit, das sie nur die Höhe der letzten
Miete berücksichtigen kann.

Darf sie das denn?? Die 60 Euro gehen natürlich im täglichen
leben ab.

Guten Abend,

Sie soll sich einen Termin beim Chef geben lassen und den Fall schildern. In der Regel darf die Sachbearbeiterin das nicht einfach so ablehnen , wenn alles im Rahmen bleibt und das mit dieser Begründung. Da gibt es eine Wiederspruchsstelle, wo man Einspruch einlegen kann. Diesen bitte sofort einlegen, bevor die Frist abläuft. Den Fall schieldern und dann abwarten. Alles darf und kann man sich nicht gefallen lassen.
Ich hoffe das ich helfen konnte.

Gruß Manja

Hallo Dieter!

Solange eine Miete in der Höhe des zugesprochenen Satzes, der ja gesetzlich festgeschrieben ist, kann ein Wohnungswechsel nicht abgelehnt werden.

Was die Sachbearbeiterin ablehen kann, sind die Kosten für Umzug und Renovierung, wenn kein dringender Grund für den Umzug vorhanden sind.

Es wird ja immer abgeschätzt, ob man mit öffentlichen Mitteln auch gut vom derzeitigen Wohnsitz alles erreichen kann, oder nicht.

Dies wäre so ein Grund, um besser bei Jobsuche oder Schulweg, Ausbildungsweg vorwärts zu kommen.

Auf jeden Fall würde ich Einspruch gegen diese Ablehnung einreichen, denn solange man sich im Limit befindet, ist so eine Ablehnung nicht gerecht.

Im schlimmsten Fall mit Anwalt drohen, da werden viele doch weich und geben einem mehr das Recht.

Ich kenne das von einer Freundin, der ich schon zu vielen Rechten verholfen habe.

Wünsche viel Erfolg!

Herzliche Grüße
Momo