Hartz 4

Liebe/-r Experte/-in,ich habe dringende Fragen an Euch.Es geht um meinen Sohn. Wie ist es, wenn ein neuer Antrag für hartz 4 ausgefüllt werden muß, muß man da die neue Betriebskostenrechnung mitschicken. Ich seh das nämlich nicht ein. Es wird ja unterschrieben, das man ihn wahrheitsgemäß ausgefüllt hat. Außerdem, weiß jemand, wo man den Hartz 4 Bescheid prüfen lassen kann. Wir machen das sonst selbst, aber jetzt haben die so ein durcheinander gemacht, das keiner mehr durch sieht. Tschüß,bis bald, renate

Hallo Renate!

Es muß bei jedem Antrag immer die aktuellen Daten angegeben werden und die dementsprechenden Unterlagen mit eingereicht werden.

Es gibt Ehrenamtliche Anlaufstellen,die Bescheide prüfen, am besten bei Carridas oder ähnlichem nachfragen , denn die haben Adressen von solchen Büros die kostenlos Bescheide prüfen.

Herzliche Grüße
Momo

Hallo, bei meinen Bekannten wurde nie danach gefragt,weil ja auf Richtigkeit unterschrieben wird.Wir haben das zwar immer gemacht, aber es verunsichert mich.Tschüß,Renate

Jeder Sachbearbeiter handhabt es anders, die einen wollen Bescheide oder Belege, was ja eigentlich so richtig wäre, und andere glauben den Angaben im Antrag. Jedoch ist man grundsätzlich immer verpflichtet auf Nachfrage die Angaben zu belegen.

Hallo, ich gehe davon aus, das dein SOhn ausgezogen ist und du nun eine neue Nebenkostenabrechnung hast ??
Generell ist natürlich jede neue Miete anzugeben, laut Gesetz…
Den Bescheid kannst du bei deinem ANwalt überprüfen lassen, den du hoffentlich hast ?!!! Er ist nämlich Gold wert !
Als Hartz4 Empfänger steht DIr ja das sogenannte „Armenrecht“ zu und somit dürfte es dich keinen Pfennig kosten. Das mit dem „Durcheinander“ ist wohl die neue Taktik von denen… das machen sie bei uns jetzt auch schon das ganze Jahr !

Liebe Grüße
Maggie

Hallo! Also zu deiner Frage bzgl. der Betriebskosten. Grundsätzlich sind alle Änderungen im Weiterbewilligungsbescheid anzugeben. Es ist zulässig von der ARGE/Jobcenter dass ein Bk-Abrechnung gefordert werden kann. Es wird zwar unterschrieben dass die Angaben korrekt sind, aber Kontrolle wird natürlich gemacht.
Bescheide können regulär mit dem jeweiligen Bearbeiter durchgesprochen werden oder können vom Anwalt geprüft werden.
Ich hoffe ich konnte helfen.