Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!
Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Wir haben eine monatliche Heizkostenvorauszahlung(Gas) in Höhe von 109 € an den örtlichen Energieversorger. Laut Hartz IV-Rechner stehen uns 89.38 € zu(WW bereits abgezogen), die ARGE zahlt uns aber trotz Widerspruch nur 67.10 €. Kann das sein, bzw. sollen wir vor Gericht gehen?
MfG Andy
Hallo Andy, Wenn die Euch nur 67.10 zugestehen… (zu zweit? kommt mir das auch sehr gering vor wenn ihr Wasser (?) und Heizen mit Gas habt) Ja, dann klagt lieber, bewor etwas verloren geht! Den Differenzbetrag von den 89,38 müsst ihr auf jeden Fall selber tragen!
Ihr macht das schonr ichtig! Lasst Euch nicht alles gefallen!
LG zaubermaus
Hallo Andy!
Zunächst müßte ich wissen, ob alle in dieser Bedarfsgemeinschaft Harz4 Empfänger sind?
Ich kenne das nur so, daß die Arge den tätsächlichen Verbrauch bezahlt.
Was ich mir vorstellen kann,ist daß die Arge Euch einen gewissen Monatlichen Grundbetrag bezahlt, aber meines wissens, die Nachzahlung trägt. Ich denke mir, daß die Arge verhinder will, daß das Geld bei einer Rückzahlung in Eure Kasse fließt, obwohl sie den Abschlag bezahlt hat.
Es wird irgendwie überall etwas anders gehandhabt, daher empfehle ich Euch, dies von einer Stelle kostenlos überprüfen zu lassen, und dann nochmal einspruch einzulegen.
Sicher das Gericht wäre auch eine Möglichkeit, doch versucht erst alles andere, da die Wartezeit auf dem Gericht bis zu 1 Jahr dauern kann.
Herzliche Grüße
Momo
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort.
Werden wir machen.
MfG Andreas
Hallo Momo!
Ja, wir sind beide Harz IV-Empfänger.
Habe schon 2 Widersprüche eingelegt, jetzt allerdings einen Widerspruchsbescheid erhalten, d.h. ab jetzt kann ich nur noch vor dem Sozialgericht dagegen klagen.
Ich habe einfach nur diese Willkür bzw. Inkompetenz der ARGE satt! Beispiel:
Ein Freund, der in der gleichen Strasse wohnt(Einzelperson)erhält für seine 45qm Wohnung 70.00€ monatliche Heizkosten bewilligt. Wir dagegen bekommen zu zweit für 60qm nur 67.10€.
Das kann doch gar nicht sein, oder???
Werde zusehen, wie ich das mit dem Anwalt geregelt bekomme.
MfG Andreas
Hallo Andy!
Da muß ich Dir leider Recht geben, dann müßt Ihr wohl diesen eventuellen langen Weg gehen. Ich bin auch der Meinung, daß Euch da schon mehr zusteht. Ich finde es schon Schade, daß es von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter so unterschiedlich entschieden wird. Manchmal könnte man echt meinen die müssen dies aus dem eigenen Beutel bezahlen!
Ich wünsche Euch ganz viel Glück, und Erfolg, und daß es zügig entschieden wird!
Herzliche Grüße Momo
Danke!
Vielleicht bis demnächst.
Gruß Andy
Hallo, es tut mir leid, dass ich erst so spät antworte, ich war leider verhindert mich online zu melden.
Also, der Warmwasserabzug ist abhängig von der in der Wohnung lebenden Personen. So pauschal kann ich nicht beantworten welcher ausgezahlte Satz richtig ist.