Hartz 4

Liebe/-r Experte/-in,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhielt ab dem 01.01.2009 Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Hartz 4
Dies war für meine Frau und für mich 1075,36 €
Meine Frau kann nicht arbeiten gehen weil sie seit drei Jahren ihre Demenzkranke Mutter und Tante die gemeinsam in einem Haus wohnen rund um die Uhr betreut.
Wir wohnen nicht in diesem Haus. Zwei Straßen weiter.
Nun bin ich in dieser Zeit krank geworden und erhielt von der Deutschen Rentenversicherung:
Rente wegen voller Erwerbsminderung ! 859,11 € monatlich
Die Rente ist befristet und endet mit dem 31.12.2012
Dann kann die Rente auf neuen Antrag weitergezahlt werden.
Da wir nun mit der Rente nicht auskommen haben wir bei der Stadt einen Antrag auf Grundsicherung gestellt.
Wir erhalten von der Stadt monatlich:
Meine Frau : Regelleistung ( § 20 SGB II ) 323,00 €
Und Ich : Sozialgeld ( § 28 SGB II ) 323,00 €
Nach allen Abzügen : 216,25 Grundsicherung, plus Rente von der Deutschen Rentenversicherung 859,11 € zusammen 1075,36 €
Unsere Miete beträgt 497,80 € kalt.
Jetzt kommt meine Frage?
Der Tante gehört das Haus, es steht jetzt schon fest das meine Frau und Ihr Bruder das Haus Erben werden. Mein Schwager ist nicht Hartz 4 Empfänger.
Was wird der Staat unternehmen wenn der Tante etwas zustößt und verstirbt.
Was können wir tun? Ist das Haus weg. Ich frage deshalb weil meine Mutter 2009 verstorben ist. Und ich eine Erbschaft von 10000 € gemacht habe. Ich musste die Erbschaft zuerst verbrauchen bis ich weiter Hartz 4 bekommen habe. Und wir konnten das Geld gut gebrauchen um unseren alten Möbel zu ersetzen. Ist es nicht besser wir melden uns bei Hartz 4 ab. Aber dann kommen wir mit meiner Rente nicht hin.
Können sie uns in diesem Fall weiter helfen,
für jede Hilfe währen wir dankbar

Liebe/-r Experte/-in,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhielt ab dem 01.01.2009 Leistungen zur

Grundsicherung

für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch

Sozialgesetzbuch (SGB

II) Hartz 4
Dies war für meine Frau und für mich 1075,36 €
Meine Frau kann nicht arbeiten gehen weil sie seit

drei Jahren

ihre Demenzkranke Mutter und Tante die gemeinsam in

einem Haus

wohnen rund um die Uhr betreut.
Wir wohnen nicht in diesem Haus. Zwei Straßen weiter.
Nun bin ich in dieser Zeit krank geworden und erhielt

von der

Deutschen Rentenversicherung:
Rente wegen voller Erwerbsminderung ! 859,11 €

monatlich

Die Rente ist befristet und endet mit dem 31.12.2012
Dann kann die Rente auf neuen Antrag weitergezahlt

werden.

Da wir nun mit der Rente nicht auskommen haben wir bei

der

Stadt einen Antrag auf Grundsicherung gestellt.
Wir erhalten von der Stadt monatlich:
Meine Frau : Regelleistung ( § 20 SGB II ) 323,00

Und Ich : Sozialgeld ( § 28 SGB II )

323,00 €

Nach allen Abzügen : 216,25 Grundsicherung, plus

Rente von

der Deutschen Rentenversicherung 859,11 € zusammen

1075,36 €

Unsere Miete beträgt 497,80 € kalt.
Jetzt kommt meine Frage?
Der Tante gehört das Haus, es steht jetzt schon fest

das meine

Frau und Ihr Bruder das Haus Erben werden. Mein

Schwager ist

nicht Hartz 4 Empfänger.
Was wird der Staat unternehmen wenn der Tante etwas

zustößt

und verstirbt.
Was können wir tun? Ist das Haus weg. Ich frage

deshalb weil

meine Mutter 2009 verstorben ist. Und ich eine

Erbschaft von

10000 € gemacht habe. Ich musste die Erbschaft zuerst
verbrauchen bis ich weiter Hartz 4 bekommen habe. Und

wir

konnten das Geld gut gebrauchen um unseren alten Möbel

zu

ersetzen. Ist es nicht besser wir melden uns bei Hartz

4 ab.

Aber dann kommen wir mit meiner Rente nicht hin.
Können sie uns in diesem Fall weiter helfen,
für jede Hilfe währen wir dankbar

nein, das haus ist nicht weg, wenn die tante
verstirbt.es kann auch niemand gezwungen werden, das
haus zu verkaufen.das wäre nur möglich, wenn die tante
ins pflegeheim müsste, dann könnte der staat die
anfallenden kosten durch den verkauf des hauses (evtl.)
decken.

wenn deine frau das haus zur hälfte erbt, könntet ihr
es vermieten oder selbst bewohnen.verkaufen würde ich
nicht, weil das geld dafür auch zuerst aufgebraucht
werden muss.

habt ihr eigentlich pflegegeld für die beiden damen
beantragt ???

das wäre bei pflegestufe 1 anrechnungsfrei(selbst wenn
nicht, wäre es mehr als ihr jetzt habt)

alles gute für euch.

Wen Sie das Haus erben kann je nach Sachbearbeiter verlangt werden das Sie, wen Sie nicht wohnhaft in dem Haus sind das Haus verkaufen müssen. Und von dem Erlös leben müssen wie bei Ihrem Erbe von 10.000€ Außer Sie leben darin was sich Mietmindernt beim Hartz 4 Antrag gut kommt.

Generell ist es Welten besser nichts von Hartz 4 zu bekommen da man … wen eben so ein Erbe eintritt alles für sich behalten kann und auch sonst so leben kann wie es einem selber passt und nicht wie es der Staat will.

Die Antwort gab es schon in der ersten Frage. Bitte schauen Sie bei ihrer ersten Frage nach meiner Antwort.

Danke im Voraus.

Hallo,
das ist mir zu kompliziert, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß Beastyboy

Hallo, und erst mal immer schön geschmeidig bleiben.

Also,…im moment ist unsere Regierung dabei genau diesen Absatz im Sozialgericht zu ändern. Heisst, sie wollen zukünftig nicht mehr an das bereits vorhandene oder auch durch Erbschaft erlangende „Vermögen“ des einzeln drangehen.
Das ist aber noch in der Mache. Darauf würde ich erst mal warten !!!
SOllte der Tante etwas passieren, solange dieser Text noch nicht geändert wurde, so kann ich euch nur raten,… dann muss man trixen,… dies geht ganz einfach, möchte ich hier aber nicht so schreiben.
Schick mir doch einfach deine Telnr. dann ruf ich dich an und kann dir erzählen, was Ihr machen könnt !
Auf keinen Fall aber ist das Haus „futsch“
ALSO:::: KEINE VOREILIGEN ENTSCHLÜSSE!

mit liebem Gruß
Maggie

Hallo, das ist schon etwas kompliziert. Aber bevor etwas mit der Sozialhilfe passiert müssen die Erbschaftssachen genau geklärt sein.Verkaufen beide Erben das Haus oder zieht einer ein und der andere wird ausgezahlt oder wie hoch ist der Reinerlös nach Generalreparatur des Hauses. Erst nach eindeutiger Klärung kann etwas entschieden werden.
Zur ersten Erbschaft: suchen Sie sich einen Bekannten, der schriftlich bestätigt, daß Sie „Ihm sein ausgeborgtes Geld(Ihre Schulden) nun endlich, nach vielen Jahren begliechen haben“. Dann retten Sie etwas Geld für die Möbel.
Viele Grüsse

Sehr geehrter Herr Rufledt,
ich bin mir nicht wirklich sicher, aber ich glaube es wird genauso, wie mit ihrem Erbe laufen, wenn das Haus verkauft wird und Ihre Frau, den Ihr zustehenden Erbteil, ausgezahlt bekommt. Wenn das Haus nicht verkauft wird, weiß ich nicht, wie das gehandhabt wird. Da kommen ja verschiedene Möglichkeiten auf: Vermietung oder Eigenbedarf (also man zieht selber ein). Wenn vermietet wird, werden die Mieteinnahmen angerechnet, bei eigenem Einzug fallen Mietkosten für die Stadt weg. Ein sehr komplexes Thema! Fakt ist, das die Stadt jede Möglichkeit nutzt, wenn sie Geld sparen kann, ob die betroffen Person davon leben können oder nicht.
Viel Glück
Ihre Silke
(silly71)

hallo maggie,

hier ist meine Tel: Nr. 02421 291895

Guten Tag,
Mit Häusern im Bezug mit Harz4 Kenne ich mich leider nicht aus. Am besten ihr befragt Euch bei einem Anwalt. Vieleicht kann er Euch weiterhelfen. Soory.
Lg. Manja

hallo maggie,

hier ist meine Tel: Nr. 02421 291895

hallo,…ruf dich nächste woche an,…we ist verplant, oki??

liebe grüße und schönes we!!!hoffentlich sonnig
maggie

Bekommt deine Frau kein Pflegegeld für die Pflege der beiden. Denn würde die Rechnung doch ganz anders aussehen , denn bräuchstet ihr kein Hartz4.

Es ist schon so, dass nur der mittellose Mensch Grundsicherung bekommt, was sie nach einem Erbfall nicht mehr sind. Das Amt wird ihnen den Gegenwert in Monate gegenrechnen, wie lange sie davon leben könnten und für diesesn Zeitraum keine Hilfe gewären.
Dann sind Sie am Zug:
Jetzt kommt die Lücke.
Sie ersetzen ihre Möbel, die ja noch keiner gesehen hat nehme ich mal an, dann sagen sie, sie waren im Spielkasino und wollten das Geld vermehren, hat aber leider nicht geklappt. Aber sie haben es versucht. Da sie ein freier Mensch sind, und die ARGE oder die Stadt sie nicht wegen Dummheit sanktionieren darf, werden sie wohl Grundsicherung bekommen, ist anderen auch schon so gegangen.
Alles Gute und viel Erfolg.
Karin