Liebe/-r Experte/-in,
hallo,
wegen den folgen meines schulunfalles bekomme ich eine renta auf unbestimmte zeit über 135 euro anch einer minderung der erwerbsfähigkeit um 20%.
meine frage ist, ob es da rechtlich rigendwelche möglichkeiten ist, oder ob diese rente voll zum bedarf gerechnet werden darf.
danke und mit freundlichen grüßen
Leider Nein!
Hallo
Rente darf, soviel ich weis angerechnet werden.
Liebe Grüße Manja