Hartz 4

Liebe/-r Experte/-in,
Ab Mitte nächsten Monat bekomme ich Hartz 4.
Meine Frage: ich wohne jetzt seit drei Jahren allein in einer 54 qm Wohnung in RLP für 496 Warmmiete. Allerdings mindern hier alle Mieter (auch ich) fast von Anfang an die Miete wegen Mängeln. Daher zahle ich nur 426 €. Der Gewölbekeller ist wegen Feuchtigkeit und Schimmel gar nicht benutzbar. Darauf wurde das neue Haus gebaut.
Meine Frage an die Experten:
MUSS ich in eine kleinere Wohnung umziehen, oder ist es möglich, die Kosten, die den Hartz 4- Satz übersteigen, selbst tragen.
Ich möchte meine Wohnung auf keinen Fall aufgeben.

Velen Dank schon mal.

Grüße Huftier

Sie müssen nicht ausziehen, müssen aber die Mehrkosten selbst tragen.

Hallo,
das Amt kann darauf bestehnen, das du umziehen mußt.
Allerdings mußt du erst einmal eine kleinere Wohnung finden. Das ist gar nicht so einfach. Einen alleine stehen nämlich nur 45 qm zu. Vieleicht hast du Glück und man verlangt es nicht von dir, denn den Umzug muß dir dann das Amt bezahlen, wenn du es nicht selber kannst.
Lg.

Hallo!
Ob die Unterkunftsskosten angemessen sind, hängt in erster Linie davon ab, ob der Wohnraum angemessen ist. Je größer der Wohnraum, desto höher der Preis
für die Wohnung.
Angemessen war

  • ein Zimmer pro Person (ausgenommen Säuglinge), also ohne Küche, Bad usw.
    oder – je nach Bundesland unterschiedlich:

  • für Alleinstehende 45 qm/50 qm, (Neu: 30-35 qm)

  • für zwei Personen 60 qm,

  • für drei Personen 75 qm/80 qm,

  • für vier Personen 85 qm/90 qm,

  • für jede weitere Person zusätzlich 10 qm/15 qm,

vgl. Lehr- und Praxiskommentar Bundessozialhilfegesetz (LPK-BSHG), Nomos Verlag, 2003, 6. Aufl., Rd.Nr. 29 zu § 12.

Weiterhin ist dem Hilfebedürftigen eine Übergangszeit zuzubilligen. D.h. es darf nicht sofort die Übernahme des Kostenanteils, der den „angemessenen“ Betrag für die Unterkunftskosten übersteigt, vom Leistungsträger abgelehnt werden. Das OVG Lüneburg entschied, das dem Hilfeempfänger für die Suche nach einer billigeren Wohnung in der Regel ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten einzuräumen ist und die Frist sich verlängern kann, wenn er nachweist, daß er sich intensiv um eine billigere Wohnung bemüht hat, vgl. OVG Lüneburg, Az.: 4 L 5583/93. Allerdings, so das OVG Lüneburg.: 4 M 6156/95, kann die Behörde die Sechsmonatsfrist verkürzen, wenn es ihr gelingt, dem Hilfebedürftigen eine angemessene Wohnung zu vermitteln.
Wenn Du mit Deinem Fallmanager gut kannst, kannst du den Rest auch selbst bezahlen, wenn es Dir gelingt.

Tschüß

Hallo,
ich wollte noch mal auf meine Frage zurückkommen.
Ich komme grade von der ARGE, die hat mich aufgeklärt, daß ich 50 qm bewohnen darf. Ich hab zwar etwas mehr, darf aber drin wohnen bleiben.

LG Huftier

Hallo,
das freud mich für dich.Find ich klasse, das die auch mal so etwas machen. Ist nicht die Regel.
Lg. Manja

Du musst nicht umziehen - aber den Mehr aufwand - auch Nebenkosten - selber tragen.

Guten Tag,

ich sehe nicht durch was welches amt zahlt.
bei den einen ist es so bei dem ander so
wie ich wohne seit 10 jahren in einer 53qm 3raum
und zahle miete 283 warm und es gibt kein probleme mit dem amt.
ich muss schon sagen das die wohnug vollsaniert ist und kein abbruchhaus oder sonstiges.
was mir auf dem sack geht das andere alles in den arsch… geschoben bekommen und ich net mal nen studium als netzwerktechnicker für schlappe 1700 eus
und mach einer bekommt 13000 eus in den arsc… geschoben als (BusFahrer)möchte einfach nur mal weg von harz4

mfg aus LE

Hallo,
ich glaube, ich verstehe weder Dein Problem noch welche Frage Du hast.
Du bist hier im Forum Mietminderungen.

Gruss Huftier