Liebe/-r Experte/-in,
ich habe bereits paar mails zu meiner frage erhalten…jetzt wollte ich direkt an den experten,die mir geschrieben haben zurueck schreiben - weiss aber nich wie das geht…naja…jedenfalls
gehts darum,dass ich seit mai im hartz4 bin…da aber raus moechte so schnell wie moeglich und deswegen ab 18.juli wieder das arbeiten anfange als telefonische kundenbetreuerin.VOLLZEIT !
meine frage…wird mir darauf was angerechnet bzw. abgezogen?mein ersten lohn bekomme ich am 19.august…ich wohne in einer eigenen wohnung mit meinem freund zusammen.wir sind beide unter 25.er befindet sich momentan noch in ausbildung, ist wohngeldberechtigt (102,-€ monatl.) und ich hartz4 (328,-)monatl. OHNE MIETANTEIL - steht uns nicht zu!also wenn ich am 19.august erst mein ersten lohn bekomme und wir eine wohnung zu zahlen haben,frage ich mich schon wie die das handhaben oder wie es allgemein ist?
hallo,
grundsätzlich folgendes. dein lohn wird natürlich angerechnet. aber erst im august. hier gilt das so genannte zuflussprinzip. anrechnung erst in dem monat, in dem du das geld erhältst.
ihr beide bildet eine bedarfsgemeinschaft. das bedeutet, dass auch das einkommen deines freundes berücksichtigt wird. er muss auch den hälfrigen mietanteil tragen.
aber ohne genaue zahlen kann ich im moment nicht mehr sagen.
ich drücke die daumen, das alles klappt
vielöe grüße
andalus
Ich bin der Meinung dir steht noch Hartz4 zu , frage mal deinen Arbeitsberater .Wenn du erst im August deinen ersten Lohn bekommst musst du Überbrückungsgeld beantragen.Bleibe hart denn ich kenne einen der hat das bekommen, dadurch das ja alle Kosten weiterlaufen.
Wünsch dir viel Glück.
Hallo,
da würde ich mich an Deiner Stelle sicherheitshalber bei Deiner Fallmanagerin melden und Auskunft einholen.
Im normalen Fall stehst Du bis zur Lohnzahlung ohne Geld da und musst das bereits gezahlte Geld für Juli anteilmäßig zurückzahlen. Ich habe z.B. für die Zeit bis zur ersten Lohnzahlung ein zinsloses Darlehen beim Jobcenter beantragt was ich dann in Raten zurückgezahlt habe.
Beste Grüße, Manfred
können bis zur ersten Lohnzahlung darlehensweise überbrücken, das ist auch so üblich!
Einfach die Frage ans zuständige Jobcenter richten…
Hallo,
so viel ich weiß muss das amt bei Arbeitsaufnahme und einer Festanstellung noch Überbrükungsgeld zahlen, des steht ihnen zu. Im Amt einfach fragen bzw. anfordern.
LG E. Aigner