Hallo !!!
Ich habe folgendes Problem. Ich lebe mit meiner Freudnin zusammen. Sie hat einen Vollzeitjob. Und ich hatte bis gestern Leider nur einen Minijob. Bin aber gestern gekündigt worden. Nun habe ich AG 2 Beantragt. Die Frage ist nur ob ich es bekomme. Ich würde ja in einer Ehelichen Gemeinschaft leben. Und meine Freundin würde mir angerechnet werden. Ich habe aber gehört das dieses Gesetzt außer Kraft ist. Stimmt das? Und das kann doch nicht sein das meine Freundin jetzt für alles aufkommen muss. Habt Ihr einen Rat für mich? Wäre echt Dankbar dafür.
MFG
Hallo,
bitte HArtz IV-Fragen ins Brett 'Ämter und Behörden stellen !
Da findet sich gerade ein aktueller Thread zum Thema:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Ich würde ja in einer Ehelichen Gemeinschaft leben.
Und meine Freundin würde mir angerechnet werden.
Und das kann doch nicht sein das meine Freundin jetzt für alles
aufkommen muss.
Warum nicht ?
Ich habe aber gehört das dieses Gesetzt außer Kraft ist. Stimmt das?
nein. Ein Gericht hat einer Klage eine gewisse Chance eiingeräumt.
Ciao maxet.
Das wird dann aber der Mega Prozess.
Ist er nun als Person für sich selbst verantworlich so das eine nicht gebundene Person auch nicht für ihn herangezogen wird.
(Kann mir gut vorstellen das so manche den Arbeislos gewordenen Partner ansonsten einfeich rauswerfen würden. Kassal sie zahlt dich da du keien Arbeit hast. Hast du arbeit oder bist du nicht da muss sie nichts zahlen)
oder ist hier das Soziale anzurechnen. Das einfach in einer Gemeinschaft ob verbunden oder nicht der eine für den anderen aufkommen muss.
Dann muss geprüft werden in wie weit die Ehe, Verwantschaft, Famiele, Wohngemeinschaft etc. etc. hier in betracht gezogen wird.
Hier muss dann ein Grundsatz gebildet werden ob eien Person iemr für sich oder mehrere Personen egal ob verbunden immer als Gemeinschaft gewertet werden.
Das Uteil an sich und die Begründung währe sehr interessant, auch für mich als Laien 
Grüsse Zoomi
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Systematik
Hallo Christian,
Hier muss dann ein Grundsatz gebildet werden ob eien Person
immer für sich oder mehrere Personen egal ob verbunden immer
als Gemeinschaft gewertet werden.
Das Uteil an sich und die Begründung währe sehr interessant,
auch für mich als Laien 
Interessant ist das Urteil auch, weil es bisher bei dem Wohngeld (ev. auch Sozialhilfe)O genauso gehandhabt wurde.
Ciao maxet.
Hmmm,
aufgekommen ist dies ja nur wegen der Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare, wenn ich mich richtig erinnere.
Im Erfolgsfall bei dieser Klage, könnte ich mir vorstellen, dass der Gesetzgeber eher hier die notwenidige Anpassung bringt, als dass er mehr Geld rausrückt.
Es ist m.E. eine der zentralen Säulen der Finanzierbarkeit dieser Grundsicherung.
Gruß Ivo
Die Frage stellt sich mir wie es sein kann das eine Person als voll rechtlcihes und Vertragsfähiges Wesen für eine Andere Person zahlen muss mit welcher er nicht vertaglich verbunden (Ehe etc.) ist.
Das währe etwa so: 2 Gmbh`s die sind im gleichen Gebäude eingemietet (Ein Schuster im EG und ein Webdesigner im 1. Stcok. Der Webdesigner geht Insolvent und der Schuster soll nun dafür gerade stehen *fg*
Ich frage mich immer noch welche rechtliche Grundlage der Stat anwendet um da einfach nicht verbundene Personen zusammen zu würfeln.
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