Person A hat im Dezember 2006 Arbeitslosengeld 2 beantragt und der Antrag wurde auch zugelassen. Person A wohnt in einer Wohngemeinschaft und bezahlt eine Monatsmiete von 150,00 € - Heizung, Strom, Wasser inklusive! Person A wurde jetzt aber nur 141,95 € als Miete überwiesen - der Sachbearbeiter meint, dass Person A den Rest von den 345,00 € Lebensunterhalt bezahlen muss, weil er eine Gasheizung habe. Würde Person A mit Strom heizen, würde er seine volle Miete von 150,00 € bekommen. Diese 345,00 € dienen Person A doch für seinen Lebensunterhalt und nicht zur Deckung seiner Nebenkosten… Person versteht das nicht und ärgert sich maßlos über diesen Sachbearbeiter. Ist das rechtens? Über schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!
Hallo Futureclass,
natürlich ist das rechtens, denn es beruht auf Gesetzen in den Sozialgesetzbüchern, denk ich mal.
Meines Wissen werden immer einige Prozent (6% oder 20% oder dazwischen weisss ich gerade nicht) der Heizkosten für Warmwasser abgerechnet, und die Heizung gehört zum Wohnen, während das Warmwasser zu der Lebenshaltung gehört.
Gruß
WB
Hi,
schau doch mal in die Tabelle für den Regelsatz. Also die Erklärung, wie die sich gedacht haben, dass man das Hartz - Geld anwenden sollte.
Da steht drin wie hoch der Anteil für Strom und Wasser ist und entsprechen rechnen die das dann halt raus.
Mach doch die Rechnung für dich mal umgekehrt; was würde die Person zahlen, wenn sie jeden Posten einzeln aufstellt, die Netto-Kaltmiete (wird übernommen, schätze ich) die Wasserkosten (wohl auch) der Strom (ist schon im Lebenshaltungssatz enthalten) und dann kannst du sehen, ob der abgezogene Betrag rechtens ist. Im Zweifel gehst du oder "die Person) halt zur Arbeitslosenberatung, die kennen sich gut aus.
Und dann kann die Person noch überlegen, ob sie nicht in einer Eckwohnung lebt, weil sie dann ein Anrecht auf höhere Heizkosten hätte… usw.
LG
Susanne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Monatsmiete von 150,00 € -
Heizung, Strom, Wasser inklusive!
Hi,
da ist wohl was missverstanden worden. Wenn der Haushalts strom mit in der Miete enthalten ist, wird dieser vom Amt - zu Recht - abgezogen, denn der Strom ist aus dem Regelsatz zu zahlen. Würde man ihn in diesem Fall mit übernehmen, wäre das ungerecht den anderen Hilfeempfängern gegenüber, die den Strom selbst an den Versorger zahlen. Außerdem werden, falls das Warmwasser über die Heizung erwärmt wird, noch 18% von den Heizkosten abgezogen, weil das sonst auch ungerecht den Leuten gegenüber wäre, die ihr Warmwasser mit einem elektrischen Durchlauferhitzer (dessen Strom sie aus ihrem Regelsatz zahlen) erwärmen.
Gruß
Nelly