Hallo
Ich kenne den unterschied zwischen
sozialhilfe und harzt 4 anscheinend nicht, ich dachte das ist
inzwischen alles das gleiche. ich meine aber glaube ich
sozialhilfe, weil es um das sozialamt ging.
Dazu schau doch mal z.B.hier nach…dann kannst du etwas übersichtlicher sehen, was es da für Unterschiede gibt.
/t/unterschied-alg-i-alg-ii-und-sozialgeld/5008964/3
Wie das zuständige Amt „heisst“ ,ist bei den Gemeinden/ Trägern teilweise unterschiedlich…bei manchen (Options-)Kommunen z.B.werden ALG2-Leistungen auch über die sogenannte „Sozialverwaltung“ verwaltet,die aber in einer anderen Anteilung auch für „Sozialhilfe“ zuständig ist. Wenn Auskünfte zu Einkommen verlangt werden, müsste auf den Formularen aber eigentlich draufstehen, welche Behörde diese Daten haben will und zu welchem Zweck da jemand Auskunft geben soll - und auch, auf welcher gesetzlichen Basis man diese Daten von ihm verlangt (z.B. „nach Paragraph XY des Sozialgesetzbuches…“ o.ä.)
Was deinen beschriebenen Fall hier angeht: Du schreibst nicht, ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ist es so zu verstehen, dass die Mutter erwerbsfähig ist und daher ALG2 (auf dem Bescheid:„Leistungen nach Sozialgesetzbuch II“) bekommt, und ihr Kind ist volljährig mit Erwerbseinkommen - und lebt nicht im selben Haushalt wie die Mutter ?! Dann wäre das Kind meines Wissens nach im SGB II (also hier: bei ALG2-Bezug der erwerbsfähigen Mutter) seinen Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig ; in diesem Fall müssten also auch keine Auskünfte zum Einkommen u.Vermögen gegeben werden usw.
Bei gemeinsamem Haushalt gäbe es eine anteilige Berücksichtigung des Einkommens; Ingo hat ja schon dazu geschrieben.
Das erwachsene „Kind“ kann meines Wissens auch herangezogen werden (und müssten dann auch ggf. Auskünfte geben), wenn seine Eltern Sozialhilfe erhalten (also Leistungen nach SGB XII), z.B.wenn sie erwerbsunfähig oder voll erwerbsgemindert oder über 65 sind, im Altenheim/Pflegeheim usw. Dabei können die Kinder aber ihre Ausgaben fürs Leben, für die eigenen Kinder, für notwendige Kredite, Werbungskosten etc. absetzen und haben einen bestimmten Betrag als Selbstbehalt.
Welche Art von Leistungen hier in diesem Fall bezogen werden, geht aus dem Leistungs- Bewilligungsbescheid hervor, den man von der Behörde bekommt.Dort steht irgendwas drüber, wie z.B.: "Sie erhalten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II " o.ä. (das wäre dann z.B. ein Bescheid über Arbeitslosengeld 2 / Hartz-Leistungen ). Oder es steht etwas drüber bzgl. „Leistungen nach Sozialgesetzbuch SGB XII; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ o.ä. (das wäre dann „Sozialhilfe“)…usw.