Hartz 4 Änderungsbescheid nicht erhalten

Liebe Leut,
im Mai wurde mir ein fiktives Einkommen von meinem Nebenjob angerechnet. Bis heute habe ich darüber keinen Änderungsbescheid erhalten. obwohl die Abrechnungen seit Anfang Juli vorliegen. Seit Juli bin ich nicht mehr im Bezug von ALG II und habe bis heute ebenfalls keinen abschließenden Bescheid erhalten. Mittlerweile habe ich 3x um die Bescheide gebeten, ohne Reaktion. Was kann ich tun. Dienstaufsichtsbeschwerde? Wer kann helfen? Vielen Dank im voraus für die Mühe. LG

Hi,
es gibt die Regel, dass nach 3 Monaten eine kostenlose Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht möglich ist.
Kost nix - bringt sofortige Reaktion.

Und: Jemanden ans Telefon bekommen, der sagt, woran es liegt, kann helfen.

Und: Die Post an die Geschäftsführung der örtlichen ARGE schicken - dann gibts zumindest eine Reaktion.

Soweit,
strandperle02

Sozialgericht - das ist die Sprache, die die vom Hiobcenter verstehen!

LG

Martin

Hallo,

auf jeden Fall würde ich mal mit dem Vorgesetzten sprechen und dem vielleicht auch schriftlich mitteilen, dass die Bescheide so lange auf sich warten lassen. Wenn dann nicht sofort was passiert, einen Beschwerdebrief an die Dienstaufsicht.

Hallo Gabi, krieg mal raus, wer die Leitung deines Jobcenters hat und schick ein Einschreiben dorthin mit fristsetzung von 10 Tagen zur Beantwortung. Das sollte helfen.

Hallo Gabi,

bitte stell an deine zuständige ARGE/ Jobcenter einen sogenannten Überprüfungsantrag nach SGB X § 44.

Wenn die Frist für einen Widerspruch auf einen Bescheid bereits abgelaufen ist, oder es sich um weiter zurückliegende Bescheide handelt, kann man lt. § 44 SGB X einen Überprüfungsantrag für den/die betroffenen Bescheid/e stellen. Das hat Sinn für Bescheide rückwirkend für bis zu 5 Jahren. Die in § 44 SGB X genannte 4-Jahres-Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Bescheid gültig geworden ist. D.h. man kann am 31.12.2010 noch die Überprüfung eines Bescheides vom 01.01.2006 beantragen, da die 4-Jahres-Frist dieses Bescheides am 01.01.2007 begonnen hat. Was länger zurück liegt, wird nicht mehr nachgezahlt.

Der Überprüfungsantrag richtet sich immer an das Amt, welches den/die Bescheid/e ausgestellt hat, deren Überprüfung man beantragt - ein solcher Antrag gilt also nicht nur für ALG II-Bescheide. Die Annahme dieses Antrages darf nicht abgelehnt werden! Das Amt ist zur Überprüfung verpflichtet. Damit setzt man dann einen Verwaltungsakt in Gang. Im weiteren Verlauf kann man dann auf der Basis des Bescheides dieses Überprüfungsantrages Widerspruch einlegen und klagen. Für die Bearbeitung eines solchen Überprüfungsantrages kann sich das Amt 6 Monate Zeit lassen.

Fristsetzung
Man kann auch zusätzlich noch eine Frist setzen, bis zu deren Ablauf der Antrag bearbeitet werden muss. Zwar ist gemäß § 88 SGG für die Bearbeitung von Anträgen eine Frist von 6 Monaten zulässig, bevor geklagt werden kann, hierbei muss aber beachtet werden, inwieweit durch den strittigen Verwaltungsakt die Existenz gefährdet ist.
Wenn die Existenz gefährdet ist, sollte man immer eine Frist setzen, hier sind i.d.R. 4 Wochen angemessen.

Bei einer Frist sollte immer ein konkretes Datum genannt werden, nicht die Fristdauer.

Meldet sich das Amt innerhalb dieser Frist nicht, sollte man nach Fristablauf noch ein paar Tage warten (Postweg) und dann die Erledigung anmahnen, ebenfalls wieder mit Fristsetzung, 2 Wochen sollten da als Nachfrist ausreichen. Passiert immer noch nichts, kann man vor dem Sozialgericht Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO erheben. Dies ist, wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist, zulässig. Beim ALG II ist eigentlich fast immer die Existenz gefährdet, was genau so ein Vorliegen eines besonderen Umstandes sein dürfte. Dann wird das Sozialgericht tätig und fordert die Bescheiderteilung oder eine plausible Erklärung, warum noch kein Bescheid erteilt wurde und setzt dem Amt bei Letzterem eine Frist.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Nordschwabe,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es ging aber darum, dass ich KEINEN Bescheid erhalten habe, nicht um Widerspruch, aber war trotzdem hilfreich informiert zu werden. Schönen Dank. LG

Hi,

vielen Dank für die Antwort. Das mit dem Telefon und Auskunft erhalten woran es liegt, hat bisher nicht geklappt. Auf eine Klage reagieren die Hirnis sicher. Danke. LG
Hi,

es gibt die Regel, dass nach 3 Monaten eine kostenlose
Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht möglich ist.
Kost nix - bringt sofortige Reaktion.

Und: Jemanden ans Telefon bekommen, der sagt, woran es liegt,
kann helfen.

Und: Die Post an die Geschäftsführung der örtlichen ARGE
schicken - dann gibts zumindest eine Reaktion.

Soweit,
strandperle02

Hi,

ja danke. Ich weiß, dass die dann kalte Füsse kriegen. Anders gehts wohl nicht, leider! LG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tja Gabi,
Dienstaufsichtsbeschwerde oder Untätigkeitsklage kannst Du natürlich machen.
Da Du jetzt nicht mehr im Leistungsbezug bist, hat Dein Anliegen keine Priorität mehr. Und ich sag mal Urlaubszeit im Juli und August…Da kann so etwas mal schon liegen bleiben.
R.

Hallo Nordschwabe,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es ging aber darum,
dass ich KEINEN Bescheid erhalten habe, nicht um Widerspruch,
aber war trotzdem hilfreich informiert zu werden. Schönen
Dank. LG

Hallo Gabi,

wenn ich richtig verstanden habe, wurde Ihnen doch in den Änderungs-/Bewilligungsbescheiden wiederholt ein fiktives Einkommen angerechnet. Und genau gegen diese Bescheide gehen Sie mit Hilfe des Überprüfungsantrages vor. Schließlich sind diese Bescheide aufgrund der von Ihnen eingereichten Verdienstbescheinigungen offensichtlich falsch. Es sei denn, sie hätten nach Abzug der Freibeträge und Pauschale genauso viel anrechenbares Einkommen erzielt, wie die ARGE fiktiv angerechnet hat. Das ist aber mehr als unwahrscheinlich…
Also, wie gesagt. Sie stellen den Überprüfungsantrag aufgrund Ihres letzten Becheides, nicht aufgrund der fehlenden Änderungsbescheide.

Mit freundlichen Grüßen

Nordschwabe

Hallo,

ich würde versuchen, beim zuständigen Sachbearbeiter, einen Termin zu bekommen. Hier die Abrechnungen nochmal mit nehmen und dann klären, woran es hängt. Vielleicht hat er die Unterlagen ja tatsächlich nicht erhalten. Soll ja vorkommen…

Gruß
flottebiene