Hallo Experten!
Es geht um eine mögliches abgelehntes Beschäftigungsverhältnis, darauf folgende Sanktionsandrohung und die Argumentation des betroffenen Leistungsempfängers.
Meine Fragen:
Müsste der Leistungsempfänger dem Arbeitsamt inhaltliche Angaben zum statt gefundenem Vorstellungsgespräch machen und/oder den Einblick in den angebotenen Arbeitsvertrag gewähren?
Müsste der Leistungsempfänger konkret informieren/formulieren, welche Details ihn zur Ablehnung bewogen haben? Also dieses oder jenes hätte ihm missfallen.
Müsste der Leistungsempfänger explizit beschreiben, was ihn zur Ablehnung bewog? Könnte das Arbeitsamt dies verlangen?
Mir persönlich ginge das zu weit, aber das heißt ja nichts.
Wer Weiss Was?
Freue mich über Eure Hinweise!
Grüße, Martinus