Hartz 4 Aufstockung oder Wohngeld beantragen?

Hallo,

ich beziehe zur Zeit ALG 1, was nicht wirklich viel ist, da es 60% von einem Azubigehalt sind, die gerade so langen um die Miete zu zahlen. Ich lebe mit einem Kumpel zusammen in einer WG. Was wäre hier die optimalste Entscheidung zu beantragen, Wohngeld oder Hartz 4 ?
Ich denke mal es wird bei beidem der Mitbewohner angerechnet/ als Wohn-Bedarf-Gemeinschaft gerechnet ? Der Mitbewohner hat nur einen flexiblne Teilzeitjob bei dem er auch nicht die Welt verdient und auch nicht immer dasselbe. Wie findet da also die Berechnung statt?

Gruß
Freakazoid
www.whatweplay.de

Hallo,

ich beziehe zur Zeit ALG 1, was nicht wirklich viel ist, da es 60% von einem Azubigehalt sind, die gerade so langen um die Miete zu zahlen. Ich lebe mit einem Kumpel zusammen in einer WG. Was wäre hier die optimalste Entscheidung zu beantragen, Wohngeld oder Hartz 4 ?

Sind aber nicht die einzigen beiden Alternativen? Ansonsten ist das natürlich nicht so pauschal zu beantworten. Hartz-4 wird mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr sein, wenn man kein anrechenbares Vermögen hat. Großer Nachteil wäre freilich, dass man in dem Alter sofort ein „Angebot“ bekommt. Muss man also abwägen.

Ich denke mal es

Was?

wird bei beidem der Mitbewohner angerechnet/ als Wohn-Bedarf-Gemeinschaft gerechnet ?

Wenn es nur eine Wohngemeinschaft ist, dann ist es keine Bedarfsgemeinschaft.

Der Mitbewohner hat nur einen flexiblne Teilzeitjob bei dem er auch nicht die Welt verdient und auch nicht immer dasselbe. Wie findet da also die Berechnung statt.

Na für jeden getrennt.

Grüße

Hallo,

danke für deine Antwort.
Wäre es mal so einfach ein Angebot zu bekommen :confused:
Ich drücke mich schon ein halbes Jahr davor sowas zu beantragen, leider bin ich aber mittlerweile echt drauf angewiesen, da das Geld einfach zu knapp ist.

Der Mietvertrag läuft auf uns beide, dieses werden die aber dann anrechnen, nehme ich mal an? Also die Hälfte, nicht den ganzen Mietbetrag?

Gruß
Freakazoid
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Gibt es einen triftigen Grund, keine bezahlte Arbeit aufzunehmen?

Hallo,

danke für deine Antwort.
Wäre es mal so einfach ein Angebot zu bekommen :confused:
Ich drücke mich schon ein halbes Jahr davor sowas zu beantragen, leider bin ich aber mittlerweile echt drauf angewiesen, da das Geld einfach zu knapp ist.

Na dann sofort einen Antrag auf ALG-2 stellen. Natürlich wird es nicht das Traumangebot sein, sondern einfach nur eins, welches verhindern soll, dass man den ganzen Tag zu Hause sitzt.

Der Mietvertrag läuft auf uns beide, dieses werden die aber dann anrechnen, nehme ich mal an? Also die Hälfte, nicht den ganzen Mietbetrag?

Wenn die beiden nur WG-Mitglieder sind und der Mietvertrag keine andere Aufteilung vorsieht, dann wird die Hälfte der Wohnkosten (Umfang und Angemessenheit differieren bei Wohngeld und ALG-2) angesetzt.
Wohngeld dürfte angesichts des geringen Einkommens wohl ohnehin abgelehnt, so dass hier praktisch nur die Alternativen ALG-2 oder Arbeitsaufnahme zur Auswahl stehen.

Grüße

Es gibt keine Stelle für mich und mein Berufsfeld in meiner Region.
Die verlangen hier Hoch-Schule usw. und der letzte bei dem ich Vorstellungsgespräch hatte wollte mir sage und schreibe nur 800€ fürn Anfang und dann später evtl. 1000€ geben, als Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung lässt man sich sowas natürlich nicht bieten.

Klar würde der eine jetzt sagen, ist doch aufjedenfall mehr als du jetzt an ALG I hast !
Problem an der Sache, wenn ich dort zu so einem Niedriggehalt für mein Berufsfeld anfange, wird das ausgenutzt solange es geht vom Chef aus, sollte man dann mal nach mehr fragen, darf man sich das große drumrum Gerede geben und sich e rklären warum man mehr verdient hat und wenn man dann kein Bock mehr auf den Quatsch hat und kündigt, wird gleich dumm gelabert bei den Chefs der anderen IT Firmen, da die sich meist untereinander kennen.

Genau sowas will ich vermeiden.
Umziehen kommt leider nicht in Frage, da Freundin, Familie usw.

Gruß
Freakazoid
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Es soll ja noch andere Arbeitsstellen geben. Industrie z.B, die auch Leute mal anlernt.

Aber Jammern und Betteln ist einfacher, stimmt.

Wirklich Alg 2?
Hallo

Na dann sofort einen Antrag auf ALG-2 stellen.

Ich weiß nicht … Wenn man da nicht sofort eine Stelle findet, dann schicken die einen möglicherweise in einen PC-Lehrgang, dessen Zielgruppe eigentlich Schulabbrecher sind. Oder die verlangen von einem, täglich 3 sinnlose Bewerbungen zu schreiben, anstatt sich auf die paar Stellenangebote zu konzentrieren, die Sinn machen.

Unterstützung bei der Stellensuche kriegt man ja auch, wenn man Alg I bezieht. Ich denke, wenn man bei Alg 2 gelandet ist, wird die Stellensuche alleine dadurch oft sehr erschwert. Alg 2 zu beziehen ist sehr aufwändig. Unter Umständen bleibt da gar keine Energie für die Stellensuche übrig.

Wohngeld dürfte angesichts des geringen Einkommens wohl ohnehin abgelehnt, …

Wieso? Wie gering ist es denn genau? - Es reicht aus, wenn man glaubhaft machen kann, dass man von seinem Einkommen und Wohngeld existieren kann. Der Betrag darf auch unter dem Alg-2-Satz liegen, nur nicht allzu viel.

Die Leute vom Wohngeld schicken einen anscheinend gerne weg, ohne dass man einen Antrag gestellt hätte, aber man sollte trotzdem einfach einen Antrag einreichen, wenn man lieber Wohngeld als Alg 2 hätte.

Übrigens wollen beide Ämter natürlich nach Möglichkeit eine Bedarfsgemeinschaft konstruieren, auch wenn es keine gibt. Deswegen sollte man sich von Anfang an nicht darauf einlassen, irgendwelche Auskünfte über Einkommen oder sonstiges des Mitbewohners zu geben. Man sollte von Anfang an gebetsmühlenartig darauf beharren, dass es eine Wohngemeinschaft ist, und nichts anderes.

Für eine Nicht-Bedarfsgemeinschaft ist es ganz entscheidend, dass man
a) kein gemeinsames Konto hat oder irgendwie Zugriff auf das Geld des anderen hat
b) nicht gemeinsam die Einkäufe tätigt
c) nicht gemeinsam das verbraucht, was im Kühlschrank ist

Noch wichtiger ist, dass man nicht gemeinsam (irgendwessen!) Kinder betreut, aber das trifft ja wohl nicht zu.

Viele Grüße

Hallo

Die verlangen hier Hoch-Schule usw.

Dann studier doch. Dann kriegst du vermutlich Bafög. Das sollte man natürlich vorher abklären.

Problem an der Sache, wenn ich dort zu so einem Niedriggehalt für mein Berufsfeld anfange, wird das ausgenutzt solange es geht vom Chef aus, sollte man dann mal nach mehr fragen, darf man sich das große drumrum Gerede geben und sich e rklären warum man mehr verdient hat und wenn man dann kein Bock mehr auf den Quatsch hat und kündigt, …

Wieso kündigt? Man nimmt so eine Stelle an, arbeitet möglichst gut und versucht mit der vermutlich vorhandenen Mobberei möglichst gut (distanziert) umzugehen, und sucht sich von Anfang an was Neues. Und sobald man was Besseres hat, kündigt man, und nicht wenn man kein Bock mehr auf den Quatsch hat. Solche Jobs sind das Sprungbrett und ein Feld, auf dem man sich und den Chefs der anderen IT Firmen zeigen kann, was man kann.

Wenn du in deinem Berufsfeld bleiben willst, würde ich auf keinen Fall auf Alg 2 gehen, da musst du nämlich JEDEN Job annehmen, sonst kriegst du kein Geld mehr.

Viele Grüße

Hallo,

leider ist es ja schon so, dass sie mich in so einen PC-Lehrgang aka. Bewerbermaßnahme gesteckt haben wo ich 8 Std. sinnlos am PC sitze und kein Betreuer rum ist.

Also ich kann dies alles verneinen von deinen erwähnten Dingen, die auf eine Bedarfsgemeinschaft hindeuten. Es ist eine reine Wohngemeinschaft, jeder kocht sein eigen Süppchen.

Gruß
Freakazoid
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Hallo,

genau aus diesem Grund drücke ich mich noch davor Hartz 4 zu beziehen :confused:
Ich bin leider nicht zum studieren geeignet.

Gruß
Freakazoid
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Hallo,

ja da hast du recht. Vielleicht sollte ich meinen Vitamin B Gehalt mal aufstocken und etwas intensiver und optimistischer die Sache angehen :confused:

Gruß
Freakazoid
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Hallo

genau aus diesem Grund drücke ich mich noch davor Hartz 4 zu beziehen :confused:

Dann verzichte lieber auf etwas Geld und beantrage Wohngeld. Und lass dich da nicht wegschicken mit der Begründung, du hättest zu wenig Geld. Stell einen Antrag, dann müssen sie dir schriftlich mit §§ und Begründung schreiben, was ist. Und bei einer Ablehnung kannst du dich ja hier nochmal melden. Dann aber besser mit FAQ 1129 und genauen Zahlen.

Ich bin leider nicht zum studieren geeignet.

Schade. Auch nicht an der FH?

Viele Grüße

Hallo

Also ich kann dies alles verneinen von deinen erwähnten Dingen, die auf eine Bedarfsgemeinschaft hindeuten.

Gut. Dann bloß nie den Mitbewohner mit reinziehen. Der muss keine Auskünfte geben. Gar keine. Außer er ist dein Vermieter.

Viele Grüße

Hallo,

Na dann sofort einen Antrag auf ALG-2 stellen.

Ich weiß nicht … Wenn man da nicht sofort eine Stelle findet, dann schicken die einen möglicherweise in einen PC-Lehrgang, dessen Zielgruppe eigentlich Schulabbrecher sind.

Ja, genau das meinte ich damit, dass es nicht das Traumangebot sein könnte.

Oder die verlangen von einem, täglich 3 sinnlose Bewerbungen zu schreiben, anstatt sich auf die paar Stellenangebote zu konzentrieren, die Sinn machen.

Kann passieren, hängt wohl auch stark von der Region und dem Bearbeitenden ab.

Unterstützung bei der Stellensuche kriegt man ja auch, wenn man Alg I bezieht.

Jep, aber es war ja ausdrücklich nach mehr Kohle gefragt worden. offenkundig reichen 60% vom Azubigehalt nicht und die gibt es ja auch nicht ewig.

Ich denke, wenn man bei Alg 2 gelandet ist, wird die Stellensuche alleine dadurch oft sehr erschwert. Alg 2 zu beziehen ist sehr aufwändig. Unter Umständen bleibt da gar keine Energie für die Stellensuche übrig.

Hängt sicher von mehreren Umständen ab. Region und Berbeitende waren nur zwei Beispiele.

Wohngeld dürfte angesichts des geringen Einkommens wohl ohnehin abgelehnt, …

Wieso? Wie gering ist es denn genau? - Es reicht aus, wenn man glaubhaft machen kann, dass man von seinem Einkommen und Wohngeld existieren kann. Der Betrag darf auch unter dem Alg-2-Satz liegen, nur nicht allzu viel.

Ohne weitere Prüfung kann es glaubhaft sein, wenn bis 80% unter dem Sozialhilfesatz liegt, also Wohnkosten plus etwas zum Beißen usw. Die Behörde kann natürlich trotzdem Zweifel haben. Ich denke mal, dass es keine Ausbildung mit 2.000€ Vergütung war. Solche Leute sollten kein Problem mit einer „Anschlussverwendung“ haben. Wenn es - wie im UP dargestellt - gerade für die Wohnung reicht, dann wird man das nicht einfach glaubhaft machen können, auch nicht mit containern oder sonstwas. Das Wohngeld ist nunmal als Zuschuss und das auch nur zu den Wohnkosten gedacht.

Die Leute vom Wohngeld schicken einen anscheinend gerne weg, ohne dass man einen Antrag gestellt hätte, aber man sollte trotzdem einfach einen Antrag einreichen, wenn man lieber Wohngeld als Alg 2 hätte.

Richtig. Man kann auch beides beantragen. Das Wohngeld wird dann solange nicht bearbeitet ;o)

Übrigens wollen beide Ämter natürlich nach Möglichkeit eine Bedarfsgemeinschaft konstruieren, auch wenn es keine gibt.
Deswegen sollte man sich von Anfang an nicht darauf einlassen, irgendwelche Auskünfte über Einkommen oder sonstiges des Mitbewohners zu geben. Man sollte von Anfang an gebetsmühlenartig darauf beharren, dass es eine Wohngemeinschaft ist, und nichts anderes.

Am besten gar nicht erst drauf eingehen.

Grüße

Hallo

Wenn es - wie im UP dargestellt - gerade für die Wohnung reicht, dann wird man das nicht einfach glaubhaft machen können, auch nicht mit containern oder sonstwas. Das Wohngeld ist nunmal als Zuschuss und das auch nur zu den Wohnkosten gedacht.

Ich weiß ja nicht, was die Wohnung kostet. Angenommen, sie kostet 350 Euro, müsste das aber doch möglich sein. Das Wohngeld kann (bzw. konnte früher jedenfalls) unter Umständen fast genauso hoch sein wie die gesamte Miete.

Die Leute vom Wohngeld schicken einen anscheinend gerne weg, ohne dass man einen Antrag gestellt hätte, aber man sollte trotzdem einfach einen Antrag einreichen, wenn man lieber Wohngeld als Alg 2 hätte.

Richtig. Man kann auch beides beantragen. Das Wohngeld wird dann solange nicht bearbeitet ;o)

Ja eben. Wenn man beides beantragt, kriegt man kein Wohngeld (wahrscheinlich, unter solchen Umständen).

Viele Grüße

Hallo,

Wenn es - wie im UP dargestellt - gerade für die Wohnung reicht, dann wird man das nicht einfach glaubhaft machen können, auch nicht mit containern oder sonstwas. Das Wohngeld ist nunmal als Zuschuss und das auch nur zu den Wohnkosten gedacht.

Ich weiß ja nicht, was die Wohnung kostet. Angenommen, sie kostet 350 Euro, müsste das aber doch möglich sein. Das Wohngeld kann (bzw. konnte früher jedenfalls) unter Umständen fast genauso hoch sein wie die gesamte Miete.

Das ist in besonderen Konstellationen möglicherweise denkbar. Das wäre etwa Vermögensverbrauch, mit dem man auf die 80% oder darüber kommt, ohne dass dieser als Einkommen angerechnet würde. Das gleiche bei anrechnungsfreiem Einkommen. Sowas war allerdings im UP nicht erwähnt worden. Ich habe mich daher einfach pauschal darauf beschränkt, dass es „nicht reicht“. Keine Ahnung, wie man diesem Problem im Forum grundsätzlich begenet, wenn nur sehr allgemein gehaltene Angaben gemacht werden. Ich neige dann auch zu Aussagen, die sehr allgemein gehalten sind und dadurch den Durchschnitt wiedergeben. Die Alternative wäre das Durchkauen aller möglichen Konstellationen. Zuviel Arbeit, wenn dann nur eine davon oder gar keine zutrifft.

Die Leute vom Wohngeld schicken einen anscheinend gerne weg, ohne dass man einen Antrag gestellt hätte, aber man sollte trotzdem einfach einen Antrag einreichen, wenn man lieber Wohngeld als Alg 2 hätte.

Richtig. Man kann auch beides beantragen. Das Wohngeld wird dann solange nicht bearbeitet ;o)

Ja eben. Wenn man beides beantragt, kriegt man kein Wohnged (wahrscheinlich, unter solchen Umständen).

Man bekommt es zunächst deswegen nicht, weil ALG-II-Empfänger davon ausgeschlossen sind. Wenn dann aber der ALG-II-Antrag zurückgezogen oder abgeleht wird, dann bekommt man eben Wohngeld ab Antragstellung, soweit die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
Im Grund kann es aber auch erst nach Ablehnung rückwirkend beantragt werden.

Grüße

Hallo

Ich weiß ja nicht, was die Wohnung kostet. Angenommen, sie kostet 350 Euro, müsste das aber doch möglich sein. Das Wohngeld kann (bzw. konnte früher jedenfalls) unter Umständen fast genauso hoch sein wie die gesamte Miete.

Das ist in besonderen Konstellationen möglicherweise denkbar.
Das wäre etwa Vermögensverbrauch, mit dem man auf die 80% oder darüber kommt, …

Wieso? Wenn das Wohngeld fast so hoch wie die Miete ist, und dann die 350,- Alg 1 dazukommen, dann hat man doch ca. 80 % des Alg-2-Satzes.

Viele Grüße

Hi,

Wenn das Wohngeld fast so hoch wie die Miete ist, und
dann die 350,- Alg 1 dazukommen, dann hat man doch ca. 80 %
des Alg-2-Satzes.

wenn 350 € ALG1 dazu kommen, macht das WoG maximal nur 62% und ohne Einkommen (d.H. vom Ersparten leben können) auch nur 75% der Regelleistung aus, wobei sich die Quoten durch die Heizkosten noch reduzieren; im ersten Fall bei nur 50 € Heizkosten auf 55%.

Gruß
Ingo

Hey,

ja ich denk das werde ich machen, danke.
Ne leider auch nich FH. Ich kann Schule nicht mehr sehen, hab schon zu viele Jahre investiert, jetzt muss Geld her !

Gruß
Freakazoid
www.whatweplay.de