Hartz 4 Berücksichtigung bei Steuererklärung

Hallo zusammen,

ein seit 2009 verheiratetes Ehepaar möchte für 2009 die Steuererklärung einreichen. Es wird zusammen veranlagt. Die Ehefrau war bis zur Hochzeit mitte 2009 Hartz 4 Empfänger. Nach der Hochzeit wurden die Zahlungen eingestellt. Der Ehemann ist in einem normalen Angestellten Verhältnis. Es wird aufgrund der Steuerklassenänderung eine hohe Rückzahlung vom Ehepaar erwartet.

Nun die Fragen:
1.Das Geld das von der Ehefrau bis zur Hochzeit an Hartz 4 bezogen wurde, wird das irgendwie in der Steuererklärung berücksichtigt?
2. Wird durch den Hartz 4 Bezug vor der Hochzeit die Rückzahlung gemindert?
3. Kann man Kosten für die Hochzeit in irgeneiner Form geltend machen?

Hallo

Nun die Fragen:
1.Das Geld das von der Ehefrau bis zur Hochzeit an Hartz 4
bezogen wurde, wird das irgendwie in der Steuererklärung
berücksichtigt?
2. Wird durch den Hartz 4 Bezug vor der Hochzeit die
Rückzahlung gemindert?
3. Kann man Kosten für die Hochzeit in irgeneiner Form geltend
machen?

3x nein!

Gruß
Lawrence

Hallo, m.E. bewirken die Hartz-4-Zahlungen durch den
Progressionsvorbehalt doch eine verminderte Rückz. Gruß

Hallo, m.E. bewirken die Hartz-4-Zahlungen durch den
Progressionsvorbehalt doch eine verminderte Rückz. Gruß

owt

HartzIV gehört nicht zu den Lohnersatzleistungen und unterliegt deshalb nicht dem Progressionsvorbehalt.